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Beschaffenheitsvereinbarung
GEWÄHRLEISTUNGSFALL ODER NICHT?
Rost:
Das Gestell ist rostschutzbehandelt um einen ordentlichen Grund-
schutz zu geben. Bei fehlender Wartung kann es jedoch vorkommen, dass
Rost stellen auftreten. Hierfür wird keine Gewährleistung übernommen.
Kratzer:
Bei Auftreten von Kratzern handelt es sich um normale Ver-
schleiß erscheinungen, wofür keine Gewähr
leistung übernommen werden
kann.
Schimmelbildung:
Wenn Textilteile feucht geworden sind, müssen
sie richtig getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden (siehe
Ge brauchs anweisung). Für Schimmelbildung kann keine Gewähr
leistung
übernommen werden.
Bleichung der Stoffe:
Wir bestätigen, dass die Stoffe
den gültigen Normen entsprechen. Durch Sonneneinstrahlung, Schweiß-
ein fluss, Reinigungs
mittel, Abrieb (insbesondere an den im Griffbereich
liegenden Stellen) oder zu häufiges Waschen ist ein Ausbleichen nicht aus-
zuschließen und somit kein Reklamationsgrund. Geringe Farbunterschiede
zwischen einzelnen Fertigungspartien lassen sich leider nicht immer ver-
meiden. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Noppen-
bildung der Stoffe:
Gegen Noppenbildung wird keine Gewährleistung
über nommen. Dieses fällt unter allgemeine Kleiderpflege und kann wie bei
Woll pullovern einfach mit einer Kleiderbürste oder Noppenmaschine besei-
tigt werden.
Einreißen der Nähte/Druck knöpfe/des Stoffes:
Bitte prüfen
Sie beim Kauf genau, dass alle Stoffteile, Nähte und Druckknöpfe ordnungs-
gemäß genäht und befestigt sind. Eventuelle Bean standungen von Nähten/
defekten Druckknöpfen müssen unverzüglich nach Feststellen des Fehlers
bei Ihrem Fachhändler reklamiert werden.
Räder:
Kinder wagen räder wer-
den nicht ausgewuchtet und können daher einen leichten Höhenschlag
(„eiern“) aufweisen. Abgefahrene Räder sind natürliche Verschleiß erschei-
nungen. Platten bei Lufträdern kann nur auf äußere Einwirkung, spitze
Gegen stände oder Fahren mit zu niedrigem Luftdruck zurückgeführt wer-
den. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden.