3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung entsprechend
der Angaben in der Betriebsanleitung gewähr-
leistet. Neben den Arbeitssicherheits-
Hinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die
für den Einsatzbereich des Gerätes allgemein
gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutz-Vorschriften zu beachten und
einzuhalten.
Die Benutzung und Wartung muss immer ent-
sprechend den lokalen staatlichen Landes-
oder Bundesbestimmungen erfolgen.
• Die HAZET-Pneumatik-Bohrmaschinen die-
nen dem handwerklichen Einsatz beim
Bohren, Senken, Fräsen und Schleifen. Das
robuste Maschinengehäuse und die
Auslegung für Dauerbetrieb machen es
besonders geeignet für Arbeiten an
Montagebändern im Industriebereich aber
auch an Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder
landwirtschaftlichen Geräten. Das
Schnellspann-Bohrfutter ermöglicht unkom-
pliziertes Wechseln der eingesetzten
Werkzeuge. Die Abluft tritt durch den
Handgriff nach unten aus. Der Druckluft-
Anschluss erfolgt über eine
Schnellkupplung.
• Der unsachgemäße Gebrauch der HAZET-
Pneumatik-Bohrmaschine oder der
Gebrauch nicht entsprechend der
Sicherheitshinweise kann zu schweren
Verletzungen oder zum Tode führen.
• Jede über die bestimmungsgemäße
Verwendung hinausgehende und/oder
andersartige Verwendung des Gerätes ist
untersagt und gilt als nicht bestimmungs-
gemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den
Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten
aus Schäden durch nicht bestimmungs-
gemäße Verwendung des Gerätes sind aus-
geschlossen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung haftet allein der
Betreiber.
5
Immer persönliche Sicherheitsausrüstung tragen!
D
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick
über alle wichtigen Sicherheitsaspekte
für einen optimalen Schutz des
Personals sowie den sicheren und
störungsfreien Betrieb des Gerätes.
Zusätzlich beinhalten die einzelnen Kapitel
konkrete, mit Symbolen gekennzeichnete
Sicherheitshinweise zur Abwendung unmittel-
barer Gefahren. Darüber hinaus sind am Gerät
befindliche Piktogramme, Schilder und
Beschriftungen zu beachten und in ständig
lesbarem Zustand zu halten.
1. Allgemeines
• Das Gerät ist zum Zeitpunkt seiner Ent-
wicklung und Fertigung nach geltenden,
anerkannten Regeln der Technik gebaut
und gilt als betriebssicher. Es können vom
Gerät jedoch Gefahren ausgehen, wenn es
von nicht fachgerecht ausgebildetem Per-
sonal, unsachgemäß oder nicht bestim-
mungsgemäß, verwendet wird. Jede Per-
son, die mit Arbeiten am oder mit dem
Gerät beauftragt ist, muss daher die
Betriebsanleitung vor Beginn der Arbeiten
gelesen und verstanden haben.
• Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder
Umbauten am Gerät sind untersagt.
• Alle Sicherheits-, Warn- und Bedienungs-
hinweise am Gerät sind stets in gut lesba-
rem Zustand zu halten. Beschädigte Schil-
der oder Aufkleber müssen sofort erneuert
werden.
• Angegebene Einstellwerte oder -bereiche
sind unbedingt einzuhalten.
2. Verantwortung
des Betreibers
• Betriebsanleitung stets in unmittelbarer
Nähe des Geräts aufbewahren.
• Gerät nur in technisch einwandfreiem und
betriebssicherem Zustand betreiben.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei er-
reichbar vorhalten und regelmäßig prüfen.
• Neben den Arbeitssicherheits-Hinweisen in
dieser Betriebsanleitung sind die für den
Einsatzbereich des Gerätes allgemein
gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs-
und Umweltschutzvorschriften zu beachten
und einzuhalten.
햳
Zu Ihrer Sicherheit
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