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PWSE
A3361-1.0 en/de/fr
HBM
Unfallverhütung
Obwohl die angegebene Nennlast im Zerstörungsbereich ein Mehrfaches vom
Messbereichsendwert beträgt, müssen die einschlägigen Unfallverhütungs
vorschriften der Berufsgenossenschaften berücksichtigt werden.
Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
Die Wägezellen können (als passive Aufnehmer) keine (sicherheitsrele
vanten) Abschaltungen vornehmen. Dafür bedarf es weiterer Komponenten
und konstruktiver Vorkehrungen, für die der Errichter und Betreiber der Anlage
Sorge zu tragen hat.
Wo bei Bruch oder Fehlfunktion der Wägezellen Menschen oder Sachen zu
Schaden kommen können, müssen vom Anwender geeignete zusätzliche
Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, die zumindest den Anforderungen
der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften genügen (z.B. automatische
Notabschaltungen, Überlastsicherungen, Fanglaschen oder ‐ketten oder
andere Absturzsicherungen).
Die das Messsignal verarbeitende Elektronik ist so zu gestalten, dass bei
Ausfall des Messsignals keine Folgeschäden auftreten können.
Allgemeine Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
Die Wägezellen entsprechen dem Stand der Technik und sind betriebssicher.
Von den Aufnehmern können Gefahren ausgehen, wenn sie von unge
schultem Personal oder unsachgemäß montiert, aufgestellt, eingesetzt und
bedient werden. Jede Person, die mit Aufstellung, Inbetriebnahme, Betrieb
oder Reparatur einer Wägezelle beauftragt ist, muss die Montageanleitung
und insbesondere die sicherheitstechnischen Hinweise gelesen und
verstanden haben. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch der Wäge
zellen, bei Nichtbeachtung der Montage‐ und Bedienungsanleitung, dieser
Sicherheitshinweise oder sonstiger einschlägiger Sicherheitsvorschriften
(Unfallverhütungsvorschriften der BG) beim Umgang mit den Wägezellen,
können die Wägezellen beschädigt oder zerstört werden. Insbesondere bei
Überlastungen kann es zum Bruch von Wägezellen kommen. Durch den
Bruch einer Wägezelle können darüber hinaus Sachen oder Personen in der
Umgebung der Wägezelle zu Schaden kommen.
Werden Wägezellen nicht ihrer Bestimmung gemäß eingesetzt oder werden
die Sicherheitshinweise oder die Vorgaben der Montage‐ oder Bedienungs
anleitung außer Acht gelassen, kann es ferner zum Ausfall oder zu Fehl
funktionen der Wägezellen kommen, mit der Folge, dass (durch auf die Wä
gezellen einwirkende oder durch diese überwachte Lasten) Menschen oder
Sachen zu Schaden kommen können.
Der Leistungs‐ und Lieferumfang des Aufnehmers deckt nur einen Teilbereich
der Wägetechnik ab, da Messungen mit (resistiven) DMS‐Sensoren eine
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