D-2
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
•
Die Bediener und ihre Gehilfen müssen ih-
ren Körper durch Tragen von geschlossenen
und nicht brennbaren Schutzanzügen ohne
Taschen oder Umschläge schützen. Etwaige
Öl- bzw. Fettspuren müssen von jeder Klei-
dung vor dem Anziehen entfernt werden. Nur
Kleidung mit CE-Kennzeichnung und Eignung
für das Lichtbogenschweißen (Abb. 1) tragen:
1.
Schutzhandschuhe,
2.
Schürze oder Jacke aus Spaltleder,
3.
Gamaschen zum Schutz der Schuhe und der
Hosenbeine;
4.
Arbeitsschuhe mit Stahlspitze und Gummisohlen,
5.
Schutzschild (siehe Absatz Lichtstrahlen)
6.
Ärmel aus Spaltleder zum Schutz der Arme.
•
Die Schweißer müssen einen feuerfesten
Helm oder Maske tragen, die derart ausge-
legt sind, dass sie den Hals und das Gesicht
(auch seitlich) vor der Helligkeit des Lichtbo-
gens schützen (Blendung des sichtbaren
Lichtbogens und Infrarot- und UV-Strahlen).
Der Helm oder die Maske müssen mit ei-
nem Schutzfilter versehen sein, dessen Mat-
theitsgrad vom Schweißverfahren und vom
Wert des Lichtbogens entsprechend der in
Tab. 1 wiedergegebenen Werte abhängt
(Norm EN 169).
Abb. 1
Achtung: Vergewissern Sie sich über den
guten Zustand der Schutzkleidung, ersetzen
Sie sie regelmäßig, um einen vollkomme-
nen Personenschutz zu erhalten.
LICHTSTRAHLEN
Achtung: niemals in einen Lichtbogen bli-
cken, ohne einen geeigneten Augenschutz
(Abb. 2).
Abb. 2
Gemäß den Anforderungen der EU-
Richtlinie 2006/25/EG und der Norm
EN12198 wird dieses Produkt in Ka-
tegorie 2 eingestuft. Das Tragen per-
sönlicher Schutzausrüstungen (PSA) mit
Schutzgläsern bis Stufe 15 ist nach EN 169
zwingend vorgeschrieben.
•
Den gefärbten Filter (inaktinisches Glas) stets
sauber halten; ist er kaputt oder beschädigt,
ist er durch einen Filter des gleichen Mat-
theitgrades zu ersetzen. Der gefärbte Filter
ist gegen Stöße und Schweißauswürflinge
mithilfe einer durchsichtigen Scheibe auf der
Vorderseite der Maske zu schützen; letztere
ist immer dann auszutauschen, wenn eine
schlechte Sicht während des Schweißvor-
gangs bemerkt wird.
DIN
Plasma-
Schnitt
Mantel-
elektroden
Kohlenstof-
felektroden
Bogen/Luft
WIG
9
20 - 39A
5 - 19A
10
40 - 79A 125 - 174A 20 - 39A
11
50 - 149A 80 - 174A 175 - 224A 40 - 99A
12
150 - 249A 175 - 299A 225 - 274A 100 - 174A
13
250 - 400A 300 - 499 275 - 349A 175 - 249A
14
500A
350 - 449A 250 - 400A
DIN
MIG für
Leichtle-
gierungen
MIG für
Stahlteile
MAG
9
10
80 - 99A 80 - 99A 40 - 79A
11
100 - 174A 100 - 174A 80 - 124A
12
175 - 249A 175 - 299A 125 - 274A
13
250 - 349A 300 - 499A 275 - 349A
14
350 - 499A 500 - 550A 350 - 449A
Tabelle 1
Abb. 3
Optische Strahlungsemission
Kategorie 2
(EN 12198)
ARBEITSBEREICH
Die Schweißarbeiten müssen in einem ausreichend
belüfteten und gegenüber den anderen Arbeitsberei-
chen isolierten Raum erfolgen; ist dies nicht möglich,
sind die Personen in der Nähe des Schweißers und