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Deutsch
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2.3
Sauggut
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Gesundheitsschädliche Stäube, deren Staubklasse höher als die Staubklasse des Saugers ist,
dürfen nicht gesaugt werden. Brennbare und/oder explosive Stäube (z. B. Magnesium- oder
Aluminiumstaub) dürfen nicht gesaugt werden . Materialien, die heißer als 60 °C (140 °F) sind,
dürfen nicht gesaugt werden (z. B. glimmende Zigaretten, heiße Asche).
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Prüfen Sie vor Arbeitsbeginn immer die Gefahrenklasse des gesundheitsschädlichen Staubs, der bei der
Arbeit entstehen kann. Gesundheitsschädliche Materialien wie z. B. Asbest und Blei sind ausdrücklich
nicht
in der bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts enthalten und dürfen nicht bearbeitet
werden → Seite 6. Wenn Sie trotzdem blei- oder asbesthaltige Materialien bearbeiten, erlischt die
Herstellergewährleistung für Ihr Produkt.
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Staub, der beim Schleifen, Schmirgeln, Schneiden und Bohren entsteht, kann gefährliche Chemikalien
enthalten. Einige Beispiele sind: Blei oder Farben auf Bleibasis; Ziegel, Beton und andere Mauer-
werksprodukte, Naturstein und andere quarzhaltige Produkte; Bestimmte Hölzer, wie Eiche, Buche und
chemisch behandeltes Holz; Asbest oder asbesthaltige Materialien. Bestimmen Sie die Exposition des
Bedieners und umstehender Personen durch die Gefahrenklasse der Materialien, an denen gearbeitet
wird. Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um die Exposition auf einem sicheren Niveau zu halten,
wie z. B. die Verwendung eines Staubsammelsystems oder das Tragen eines geeigneten Atemschutzes.
Zu den allgemeinen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition gehören:
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Arbeiten in einem gut belüfteten Bereich,
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Vermeiden von längerem Kontakt mit Staub,
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Staub von Gesicht und Körper wegleiten,
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Tragen von Schutzkleidung und Waschen exponierter Bereiche mit Wasser und Seife.
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Brennbare, explosive, aggressive Flüssigkeiten dürfen nicht gesaugt werden (Kühl und Schmier-
mittel, Benzin, Lösungsmittel, Säure (pH < 5), Laugen (pH > 12,5) usw.).
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Schalten Sie den Sauger bei Austritt von Schaum oder Flüssigkeiten sofort aus.
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Tragen Sie beim Aufsaugen von heißem Sauggut bis max. 60 °C (140 °F) Schutzhandschuhe.
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Tragen Sie beim Arbeiten mit mineralischem Bohrschlamm Schutzkleidung und vermeiden Sie
Hautkontakt (pH > 9, ätzend).
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Vermeiden Sie den Kontakt mit basischen oder sauren Flüssigkeiten. Bei zufälligem Kontakt mit
Wasser abspülen. Kommt die Flüssigkeit in die Augen, spülen Sie diese mit viel Wasser aus und
nehmen Sie zusätzlich ärztliche Hilfe in Anspruch.
VC 10L-22
Zusätzlich bei L-Saugern
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Der Sauger mit Staubklasse L ist geeignet für das Auf-/ Absaugen von trockenen, nicht brennbaren
Stäuben, Holzspänen und gefährlichen Stäuben mit Expositionsgrenzwerten > 1 mg/m³.
Je nach
Gefährlichkeit der auf-/ abzusaugenden Stäube muss der Sauger mit geeigneten Filtern
ausgerüstet werden.
VC 10M-22
Zusätzlich bei M-Saugern
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Der Sauger mit Staubklasse M ist geeignet für das Auf-/ Absaugen von trockenen, nicht brennbaren
Stäuben, Holzspänen und gefährlichen Stäuben mit Expositionsgrenzwerten ≧ 0,1 mg/m³.
Je
nach Gefährlichkeit der auf-/ abzusaugenden Stäube muss der Sauger mit geeigneten Filtern
ausgerüstet werden.
VC 10H-22
Zusätzlich bei H-Saugern
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Der Sauger Klasse H ist geeignet für das Auf-/ Absaugen von trockenen, nicht brennbaren Stäuben,
Holzspänen und gesundheitsschädlichen Stäuben der Staubklasse H nach EN 60335-2-69 geeignet.
Der Sauger darf beim Aufsaugen von gesundheitsschädlichen Stäuben der Klasse H aussch-
ließlich mit Filter betrieben werden.
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Beim Nasssaugen dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe gesaugt werden.
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Dieser Sauger enthält gesundheitsschädlichen Staub!
Wartung und Entleerung beziehungsweise
Entfernen von Staubsammelbehältern, wie z. B. einem Staubsack, darf nur von autorisiertem
Fachpersonal mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung durchgeführt werden.
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Anfallender Staub ist in staubdichten Behältern zu transportieren. Ein Umfüllen ist nicht
zulässig.
Die Entsorgung ist entsprechend der Vorschriften und Regeln für die Abfallentsorgung
vorzunehmen.
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