Die Kennzeichnung von Geräten mit einem durchgestrichenen Abfallbehälter weist darauf hin,
dass das Produkt vom normalen Haushaltsabfall getrennt gesammelt und entsorgt werden
muss. Nach der WEEE-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte muss man diese Art
der Geräte getrennt entsorgen.
Der Nutzer, der dieses Gerät entsorgen will, ist dazu verpflichtet, es an die Sammelstelle für Elektro- und
Elektronik-Altgeräte zurückzugeben, was zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur Verwertung und
damit zum Schutz der Umwelt beiträgt. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Händler oder an die örtlichen
Behörden. Gefährliche Komponenten in elektronischen Geräten können zu dauerhaften nachteiligen
Veränderungen der Umwelt und zu schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit führen
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