DEUTSCH | 19
Gerätegruppe II Kategorie 2. Einsatzbedingung für
Zone 1 und 2.
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen
bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine ex-
plosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen, Nebeln
oder Staub/Luft-Gemischen gelegentlich auftritt. Bestim-
mend für die Ex-relevante Ausführung der Ex-geschützten
Tauchmotoren sind folgende Normen für den elektrischen
und mechanischen Teil:
EN 60079-0:2006
„Allgem. Bestimmungen“
EN 60079-1:2007
Druckfeste Kapselung „d“
EN 60079-7:2007
Erhöhte Sicherheit „e“
EN 60079-11:2007
Eigensicherheit „i
EN 1127-1:2007
Explosionsfähige Atmosphären-
Explosionsschutz Teil1:
Grundlagen und Methodik
EN 13463-1:2009
Teil1: Nicht elektrische Geräte für den Ein-
satz in explosionsgefährdeten Bereichen
Grundlagen und Anforderungen.
EN 13463-5:2003
Schutz durch konstruktive
Sicherheit „c“
Definition der Zündschutzart
Die konstruktive Ausrichtung für den Ex-Schutz der von
HOMA gefertigten explosionsgeschützten Betriebsmittel
wird durch die
Zündschutzart: Druckfeste Kapselung „d“
erreicht. Hier-
bei sind die Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre
zünden können, in einem Gehäuse angeordnet, dass bei
der Explosion eines explosionsfähigen Gemisches im In-
nern, deren Druck aushält und eine Übertragung der Ex-
plosion auf die das Gehäuse umgebende explosionsfähi-
ge Atmosphäre verhindert.
Betriebsmittel die über einen separaten Anschlussraum
verfügen, genügen zusätzlich den Anforderungen der
Zündschutzart: Erhöhte Sicherheit „e“.
Werden Messleitungen zum Anschluss von einfachen
elektrischen Betriebsmitteln entsprechend EN 60079-11
Abs. 5.4 durch den druckfest gekapselten Raum geführt
(Leitwertmessung, Schwimmerschalter als Leckageüber-
wachung usw.), so entsprechen diese den Anforderungen
der Zündschutzart: Eigensicherheit „i“.
Zur Einhaltung des Geräteschutzes in explosionsgefähr-
deten Bereichen für nicht- elektrische Anteile von HOMA
Betriebsmitteln (mechanischer Ex-Schutz), wird die Zünd-
schutzart Konstruktive Sicherheit “c“ angewendet. Hier-
bei werden konstruktiv bauliche Maßnahmen ergriffen,
welche durch ausreichende Dimensionierung der Bautei-
le, Schutz gegen mögliche Entzündungen durch bewegte
Teile, erzeugte heiße Oberflächen, Funken und - adiabati-
sche Kompression sicherstellt.
Zertifizierung
Von der
DEKRA CERTIFICATION B.V.
in Arnheim / NL
sind den explosionsgeschützten Tauchmotorpumpen
EG-Baumusterprüf-bescheinigungen ausgestellt
DEKRA . . ATEX . . . .
(Bescheinigungen vor 2011)
KEMA . . ATEX . . . .
(siehe Typenschild).
Zusammen mit der Mitteilung über die Anerkennung
der Qualitätssicherung Produktion und der Konformitäts-
erklärung gemäß EN 45014 des Herstellers darf recht-
lich gemäß Richtlinie 94/9/EG das explosionsgeschütz-
te Betriebsmittel in den Warenverkehr bzw. in Betrieb
genommen werden.
Kennzeichnung der explosionsgeschützten Tauchmotoren
(Siehe Konformitätsbescheinigung Seite 2)
8.3 Sicherheitshinweise
Generelle Hinweise
Achtung! Eingriffe in explosionsgeschützte Betriebs-
mittel dürfen nur durch amtlich anerkannte „Befähig-
te Personen“ oder durch uns ermächtigte Werkstät-
ten bzw. Personen ausgeführt werden. Jegliche
Arbeiten, Montagen, Reparaturen, Service-Leistun-
gen und Beobachtungen sind unbedingt unter Be-
achtung dieser Betriebsanleitung und der zugehöri-
gen Dokumentation durchzuführen!
Sicherheit bei Serviceleistungen
Achtung! Vor Service- oder Reparaturarbeiten an ex-
plosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln
sind diese unbedingt vom Netz zu trennen und unbe-
dingt gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu
sichern. Befindet sich der Motor in einer explosions-
gefährdeten Atmosphäre, so ist dieser vor dem Öff-
nen aus dem Ex-Bereich zu entfernen. Vor dem Lösen
und Herausziehen einer Tauchmotorpumpe aus der
Kupplungsautomatik, über das Ablasssystem zum
Zwecke von Revisionsarbeiten an Ex-geschützten
Pumpanlagen, ist der Pumpenschacht zuerst
unbedingt ausreichend zu belüften!
Sicherheit bei elektrischen Anschlüssen
Achtung!
Der elektrische Anschluss des Betriebs-
mittels an die Anlagensteuerung darf nur gemäß dem
mitgelieferten Anschlussplan durchgeführt werden.
Eigenmächtiges Handeln birgt potentielle Gefahr für
Gesundheit und Leben und setzt generell die Ge-
währleistung außer Kraft! Jeder explosionsge-
schützte Tauchmotor ist mit Bimetall Thermoschalter
oder Thermoelementen (Kaltleiter) als Temperatur-
begrenzer ausgerüstet. Diese sind unbedingt gemäß
des originalen Schaltplans
so zu schalten, dass eine
automatische Wiedereinschaltsperre bei Erreichen
der kritischen Temperatur wirksam wird. Nach er-
folgter Ausfall- oder Schadensbeseitigung muss der
explosionsgeschützte Tauchmotor manuell neu in
das Netz geschaltet werden.
Summary of Contents for CHRS.../4 series
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