DEUTSCH | 15
5.10.1. Nach dem Einschalten
Der Nennstrom wird beim Anfahrvorgang kurzzeitig über-
schritten. Nach Beendigung dieses Vorganges sollte der
Betriebsstrom den Nennstrom nicht mehr überschreiten.
Läuft der Motor nach dem Einschalten nicht sofort an,
muss sofort abgeschaltet werden. Vor dem erneuten Ein-
schalten müssen die Schaltpausen laut den Technischen
Daten eingehalten werden. Bei einer erneuten Störung
muss die Maschine sofort wieder abgeschaltet werden.
Ein erneuter Einschaltvorgang darf erst nach der Fehler-
behebung gestartet werden.
Folgende Punkte sollten kontrolliert werden:
•
Betriebsspannung (zulässige Abwe/- 5% der
Bemessungsspannung)
•
Frequenz (zulässige Abweichung -2% der Bemes-
sungsfrequenz)
•
Stromaufnahme (zulässige Abweichung zwischen
den Phasen max. 5%)
•
Spannungsunterschied zwischen den einzelnen Pha-
sen (max. 1%)
•
Schalthäufigkeit und –pausen (siehe Technische Da-
ten)
•
Lufteintrag am Zulauf, ggf. muss ein Prallblech ange-
bracht werden
•
Mindestwasserüberdeckung, Niveausteuerung, Tro-
ckenlaufschutz
•
Ruhiger Lauf
•
Auf Leckagen prüfen, ggf. die nötigen Schritte laut
Kapitel „Instandhaltung“ vornehmen
6. Instandhaltung
6.1. Allgemein
Die Pumpe sowie die gesamte Anlage müssen in regel-
mäßigen Abständen überprüft und gewartet werden. Der
Zeitraum für die Wartung wird vom Hersteller festgelegt
und gilt für die allgemeinen Einsatzbedingungen. Bei ag-
gressiven und/oder abrasiven Fördermedien muss Rück-
sprache mit dem Hersteller gehalten werden, da sich in
diesen Fällen der Zeitraum verkürzen kann.
Folgende Punkte sind zu beachten:
•
Die Betriebsanleitung muss dem Wartungspersonal
vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur War-
tungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt wer-
den, die hier aufgeführt sind.
•
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsar-
beiten an der Maschine und der Anlage müssen mit
größter Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz und
von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Es müssen die nötigen Körperschutzmittel getragen
werden. Die Maschine muss für sämtliche Arbeiten
vom Stromnetz getrennt werden. Ein unbeabsichtig-
tes Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin
sind bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern unbe-
dingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach
BGV/GUV einzuhalten.
•
Über einem Gewicht von 50kg müssen zum Heben
und Senken der Maschine technisch einwandfreie
und amtlich zugelassene Hilfshebevorrichtungen ver-
wendet werden.
Überzeugen Sie sich, dass Anschlagmittel, Seile und
die Sicherheitseinrichtungen der Handwinde tech-
nisch einwandfrei sind. Erst wenn die Hilfshebevor-
richtung technisch in Ordnung ist, darf mit den Ar-
beiten begonnen werden. Ohne diese Überprüfungen
besteht Lebensgefahr!
•
Elektrische Arbeiten an der Maschine und der Anlage
müssen vom Fachmann durchgeführt werden. Bei Ex
zugelassenen Maschinen müssen Sie auch das Kapi-
tel „Ex-Schutz“ im Anhang beachten!
•
Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht
sowie Rauchen verboten.
•
Maschinen, die gesundheitsgefährdende Medien
umwälzen oder mit diesen in Kontakt stehen, müs-
sen dekontaminiert werden. Ebenso ist darauf zu
achten, dass sich keine gesundheitsgefährdenden
Gase bilden oder vorhanden sind.
•
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und
Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit ge-
währleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten
an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbeiten
gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der
Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und
Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
•
Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind
in geeigneten Behälter aufzufangen und vorschrifts-
mäßig zu entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG und
Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG). Bei Reinigungs- und
Wartungsarbeiten ist eine entsprechende Schutz-
bekleidung zu tragen. Diese ist nach Abfallschlüssel