Vorsicht:
Durch Änderungen oder Modifikationen an
diesem Gerät, die nicht ausdrücklich in Bezug auf die
Einhaltung der Vorschriften von Honor Device Co., Ltd.
genehmigt wurden, kann die Betriebserlaubnis für das
Gerät durch den Benutzer ungültig werden.
Einhaltung der EU-Bestimmungen
Erklärung
Honor Device Co., Ltd. erklärt hiermit, dass dieses Gerät
LGE-NX9 die folgenden Richtlinien erfüllt: Funkanlagen-
Richtlinie 2014/53/EU, RoHS-Richtlinie 2011/65/EU,
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung,
ausführliche Informationen zum Ökodesign sowie
aktuelle Informationen zu Zubehör und Software sind
unter folgender Internetadresse verfügbar:
https://www.hihonor.com/global/legal/certification/.
Dieses Gerät darf in allen Mitgliedstaaten der EU
betrieben werden.
Beachten Sie bei der Nutzung des Geräts die nationalen
und lokalen Vorschriften.
Die Nutzung dieses Geräts ist möglicherweise je nach
Ihrem lokalen Mobilfunknetz beschränkt.
Beschränkungen des 5-GHz-Frequenzbandes:
Der Frequenzbereich von 5150 bis 5350 MHz ist in
folgenden Ländern auf die Nutzung in Innenräumen
beschränkt: AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI,
FR, HR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MT, NL, NO, PL, PT, RO,
SE, SI, SK, TR, UK(NI).
Frequenzbänder und Leistung
Für dieses Funkgerät gelten folgende Nenngrenzwerte
für Frequenzband und (abgestrahlte und/oder
leitungsgeführte) Sendeleistung:
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