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GEFAHR!
Explosions- und Brandgefahr! Folgende Stoffe dürfen nicht gesaugt werden:
• brennbare oder ex plosive Lösungsmittel
• mit Lösungsmittel getränkte Stoffe
• explosionsgefährliche Stäube
• Flüssigkeiten wie Benzin, Öl, Alkohol, Verdünnung
• Stoffe, die heißer als 60 °C sind
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WARNUNG!
Nicht fachgerecht reparierte Geräte stellen eine Gefahr für den Benutzer dar! Reparaturen nur von Fachkräften, z.B. dem
Kundendienst, ausführen lassen. Nur Original-Ersatzteile verwenden.
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WARNUNG!
Steckdose am Sauger nur für die in der Bedienungsanleitung festgelegten Zwecke verwenden.
Bei Zweckentfremdung, unsachgemäßer Bedienung oder nicht fachgerechter Reparatur übernimmt der Hersteller keine
Haftung für Schäden.
Keine beschädigten Verlängerungsleitungen verwenden.
Wenn die Anschlussleitung des Saugers beschädigt wird, muss sie durch eine besondere Anschlussleitung ersetzt wer-
den, die beim Hersteller oder seinem Kundendienst erhältlich ist.
Rotierende Elektrobürsten nicht mit der Netzanschlussleitung in Berührung kommen lassen.
Die Spannung auf dem Typenschild muss mit der Netzspannung übereinstimmen.
Nach jedem Gebrauch und vor jeder Wartung Sauger ausschalten und Netzstecker ziehen.
Nur am Netzstecker, nie an der Anschlussleitung ziehen.
Netzstecker nie mit nassen Händen einstecken oder ausziehen.
Stromversorgung über eine Sicherung mit geeigneter Stromstärke absichern.
Sauger niemals bei Regen oder Gewitter im Freien öffnen.
Sauger trocken und frostgeschützt in Innenräumen aufbewahren.
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WARNUNG!
Staubbeseitigende Maschinen werden nach DIN EN 60335-2-69 geprüft und in Staubklassen eingeteilt.
Sauger der Staubklasse
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sind geeignet zum Auf-/Absaugen von trockenen, nicht brennbaren, gesundheitsgefährlichen
Stäuben mit Arbeitsplatzgrenzwerten (AGWs) > 1 mg/m³.
Sauger der Klasse
M
sind geeignet für das Auf-/Absaugen von trockenen, nicht brennbaren Stäuben, nicht brennbaren
Flüssigkeiten, Holzstäuben und gefährlichen Stäuben mit AGWs ≥ 0,1 mg/m
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Sauger der Klasse
H
sind geeignet für das Auf-/Absaugen von trockenen, nicht brennbaren Stäuben, krebserzeugenden
und krankheitserregenden Partikeln sowie nicht brennbaren Flüssigkeiten, Holzstäuben und gesundheitsgefährlichen
Stäuben mit AGWs < 0,1 mg/m
³
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