von 3 m geliefert. Eine Änderung der Leitungslänge ist
möglich.
Die elektrischen Anschlußklemmen und die Zugentla-
stung sind nach Abschrauben der Kreuzschlitzschrau-
ben und Abklappen der Haube zugänglich.
Die Kontakte sind am VSA100A mit 1, 2 und 3 bezeich-
net (siehe Kontaktbelegung Abb. 2).
Die Zuleitung ist kundenseitig mit max. 100 mA abzusi-
chern.
Alle Arbeiten sind nur unter Beachtung der einschlägi-
gen Vorschriften und Einhaltung der Schutzmassnah-
men zulässig.
3
Wartung
Der VSA100A ist wartungsfrei.
3.1
Service bei INFICON
Vorsicht
Kontaminierte Produkte (z.B. radioakti-
ver, toxischer, ätzender oder mikrobiolo-
gischer Art) können Gesundheits- und
Umweltschäden verursachen.
Eingesandte Produkte sollen nach Möglichkeit frei von
Schadstoffensein. Versandvorschriften der beteiligten
Länder und Transportunternehmen beachten. Ausgefüll-
te Kontaminierungserklärung (siehe Anhang) beilegen.
Nicht eindeutig als „frei von Schadstoffen“ deklarierte
Produkte werden kostenpflichtig dekontaminiert.
Ohne ausgefüllte Kontaminierungserklärung eingesand-
te Produkte werden kostenpflichtig zurückgesandt.
6
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tina29d2-b (2004-10) VSA100A.ga
tina29d2-b (2004-10) VSA100A.ga
von 3 m geliefert. Eine Änderung der Leitungslänge ist
möglich.
Die elektrischen Anschlußklemmen und die Zugentla-
stung sind nach Abschrauben der Kreuzschlitzschrau-
ben und Abklappen der Haube zugänglich.
Die Kontakte sind am VSA100A mit 1, 2 und 3 bezeich-
net (siehe Kontaktbelegung Abb. 2).
Die Zuleitung ist kundenseitig mit max. 100 mA abzusi-
chern.
Alle Arbeiten sind nur unter Beachtung der einschlägi-
gen Vorschriften und Einhaltung der Schutzmassnah-
men zulässig.
3
Wartung
Der VSA100A ist wartungsfrei.
3.1
Service bei INFICON
Vorsicht
Kontaminierte Produkte (z.B. radioakti-
ver, toxischer, ätzender oder mikrobiolo-
gischer Art) können Gesundheits- und
Umweltschäden verursachen.
Eingesandte Produkte sollen nach Möglichkeit frei von
Schadstoffensein. Versandvorschriften der beteiligten
Länder und Transportunternehmen beachten. Ausgefüll-
te Kontaminierungserklärung (siehe Anhang) beilegen.
Nicht eindeutig als „frei von Schadstoffen“ deklarierte
Produkte werden kostenpflichtig dekontaminiert.
Ohne ausgefüllte Kontaminierungserklärung eingesand-
te Produkte werden kostenpflichtig zurückgesandt.