5.
Ein Hebezeug, das Anzeichen von Verschleiß und Beschädigung aufweist, ist nicht in Betrieb
zu nehmen.
6.
Das Hebezeug ist regelmäßig gründlich zu kontrollieren, wobei verschlissene und beschädigte
Teile zu ersetzen sind.
7.
Das Hebezeug ist regelmäßig zu schmieren.
8.
Das Hebezeug ist nicht in Betrieb zu nehmen, falls ein Hakenriegel abgesprungen oder
gebrochen ist.
9.
Sicherstellen, daß alle Hakenriegel eingerastet sind, bevor das Hebezeug in Betrieb genommen
wird.
10. Niemals die Enden einer Kette mittels Einstecken einer Schraube zwischen Kettengliedern
verbinden.
11. Nur Lasten heben, deren Gewicht unter oder bei der Nennkapazität des Hebezeugs liegt. Siehe
Abschnitt “TECHNISCHE DATEN”.
12. Wenn zwei Hebezeuge gebraucht werden, um eine einzige Last zu heben, muß die
Nennkapazität jedes der zwei Hebezeuge bei oder über dem Gewicht der Last liegen. Dadurch
wird im Falle einer plötzlichen Lastverschiebung für ausreichende Sicherheit gesorgt.
13. Niemals die Hand in den Halsbereich eines Hakens bringen.
14. Die Lastkette des Hebezeugs niemals als Schlinge gebrauchen.
15. Niemals ein Hebezeug in Betrieb nehmen, wenn die Last nicht direkt unter dem Haken liegt.
Niemals “seitlich schleppen” oder “seitlich ziehen”.
16. Ein Hebezeug niemals mit einer verdr ehten, verknickten, “zusammengefallenen” oder
beschädigten Lastkette in Betrieb nehmen.
17. Kette oder Haken nicht durch Hämmern in Stellung zwingen.
18. Die Spitze des Hakens niemals in ein Kettenglied einstecken.
19. Sicherstellen, daß die Last richtig im Sattel des Hakens sitzt und daß der Hakenriegel
eingerastet ist.
20. Die Last nicht an der Spitze des Hakens abstützen.
21. Die Lastkette niemals über eine scharfe Kante laufen lassen, sondern eine Seilscheibe
anwenden.
22. Beim Betrieb des Hebezeugs stets auf die Last achten.
23. Immer sicherstellen, daß Sie selbst und andere Personen sich nicht im Bewegungsweg der Last
befinden. Eine Last niemals über Personen hinweg heben.
24. Das Hebezeug ist nicht zum Heben oder Senken von Personen zu verwenden, und es ist nicht
erlaubt, auf einer schwebenden Last zu stehen.
25. Beim Anheben einer Last sind die Kette und die Schlinge lang sam zu straffen. Die Last darf
nicht ruckweise angehoben werden.
26. Eine schwebende Last darf nicht ins Schaukeln gebracht werden.
27. An einer durch das Hebezeug angehobenen Last dürfen keine Schweiß- oder Schneideverfahren
durchgeführt werden.
28. Die Hebezeugkette darf niemals als Schweißelektrode verwendet werden.
29. Das Hebezeug ist nicht in Betrieb zu nehmen, falls die Kette springt, falls übermäßiges
Geräusch entsteht, die Kette sich festklemmt, überlastet wird oder steckenbleibt.
30. Das Hebezeug ist nur per Hand zu bedienen.
31. Nach dem Gebrauch, oder wenn der Kettenzug nicht betriebsbereit steht, ist er gegen
unbefugten und unzulässigen Gebrauch zu sichern.
32. Eine Last nicht im angehobenen Zustand schweben lassen, wenn das Hebezeug unbeaufsichtigt
oder nicht in Gebrauch ist.
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