18
SICHERHEITSHINWEISE
8
. Treppen dürfen nur mit Hilfe von Begleitpersonen überwunden werden. Sind
dafür Einrichtungen wie z. B. Auffahrrampen oder Aufzüge vorhanden, so sind
diese zu benutzen. Fehlen solche Einrichtungen, so ist das Hindernis durch
Tragen von zwei Helfern zu überwinden. Ist das Überwinden nur durch eine
Hilfsperson möglich, so muss diese einen evtl. montierten Kippschutz zuvor
so einstellen, daß er beim Transport nicht auf die Stufen aufsetzen kann, da es
sonst zu schweren Stürzen kommen kann. Anschließend muss der Kippschutz
wieder korrekt eigestellt werden. Wenn Sie mit montiertem Kippschutz eine
Hebebühne benutzen, ist darauf zu achten, dass der Kippschutz innerhalb
des Standbereiches der Hebebühne ist.
9
. Achten Sie darauf, dass die Begleitpersonen den Sitzschalenrollstuhl nur an
fest montierten Bauteilen anfassen (
nicht
z. B. an der Fußraste).
10
. Achten Sie darauf, dass die Klemmhebel der höhenverstellbaren Schiebegriffe
fest angezogen sind.
11
. Sichern Sie das Sitzschalenuntergestell auf unebenem Gelände oder beim
Umsteigen (z. B. ins Auto) mit den Bremsen.
12
. Sowohl die Wirkung der Kniehebelbremse als auch das allgemeine Fahr-
verhalten sind vom Luftdruck der Reifen abhängig. Mit richtig aufgepumpten
Antriebsrädern und gleichem Luftdruck auf beiden Rädern einer Achse lässt
sich der Sitzschalenrollstuhl wesendlich leichter und besser manövrieren.
Achten Sie deshalb vor Fahrtantritt auf den korrekten Luftdruck der von Ihnen
verwendeten Bereifung. Der richtige Luftdruck ist auf der Raddecke aufge-
druckt, bzw. der Luftdrucktabelle auf (s. Kapitel
5
.
1
) zu entnehmen. Kniehe-
belbremsen sind nur bei ausreichendem Luftdruck und korrekter Einstellung
(max.
10
mm Abstand, technische Änderungen vorbehalten) wirksam.
13
. Achten Sie bitte darauf, dass die Bowdenzüge zur Bedienung der Trommel-
bremsen und der Gasdruckfeder-Auslösung nicht in die Nähe der Speichen
ragen.
14
. Achten Sie auf ausreichend Profiltiefe Ihrer Bereifung.
15
. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Sitzschalen zu jedem
Zeitpunkt mittels geeigneter Rückhaltesysteme (Begurtung) gesichert sein
müssen.
16
. Bei Kombinationen bzw. Einstellvarianten kann es passieren, dass die Len-
kräder mit der Fußbank kollidieren. Beachten Sie, dass die Räder damit in
ihrer Lenkfähigkeit eingeschränkt sind, lassen sie gegebenenfalls die Ein-
stellungen ändern.
17
. Beachten Sie, dass Sie bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr der Stra-
ßenverkehrsordnung unterliegen.
18
. Tragen Sie zum „besser-gesehen-werden“ im Dunklen möglichst helle Klei-
dung. Wir Empfehlen Ihnen auch die Anbringung einer aktiven Beleuchtung.
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