KEMPER MaxiFil stationär Betriebsanleitung -
DE
3.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der MaxiFil ist dazu konzipiert, die Schweißrauche, die beim E-Schweißen entstehen, an der
Entstehungsstelle abzusaugen und auszufiltern. Grundsätzlich ist das Gerät bei allen
Arbeitsverfahren einsetzbar, bei denen Schweißrauche freigesetzt werden. Es ist jedoch
darauf zu achten, dass kein „Funkenregen“ z.B. von einem Schleifprozess in das Filtergerät
eingesogen wird.
Die beim Arbeitsprozess freiwerdenden Schweißrauche werden von der Absaughaube
erfasst. Sie gelangen mit dem angesaugten Luftstrom in das Filtergerät. Hier werden sie
durch das Filterelement, in der auch die feinen, lungengängigen Rauchpartikel mit einem
Abscheidegrad von mehr als 99 % abgeschieden werden, geleitet. Die gereinigte Luft wird
von dem Ventilator angesaugt und in den Arbeitsraum zurückgeführt.
Bei der Absaugung von Schweißrauch mit krebserzeugenden Anteilen, wie er beim
Verschweißen von legierten Stählen (z.B. Edelstahl) entsteht, dürfen entsprechend der
behördlichen Vorschriften nur geprüfte und hierfür zu gelassene Geräte im sogenannten
Umluft Verfahren betrieben werden.
HINWEIS
Der Max iF il IF A is t für die Abs augung von S c hweißrauc hen, die beim S c hweißen
von niedrig-
und hochlegierten Stählen entstehen, zugelassen und erfüllt die Anforderungen an die
Schweißrauchabscheideklasse W3, gemäß DIN EN ISO 15012-1.
Beim Absaugen von Schweißrauch mit krebserzeugenden Bestandteilen (z.B. Chromate,
Nickeloxide usw.) sind die Anforderungen der TRGS 560 (technische Regeln für Gefahrstoffe)
und TRGS 528 (Schweißtechnische Arbeiten) einzuhalten.
In den technischen Daten finden Sie die Abmessungen und weitere Angaben zum MaxiFil,
die beachtet werden müssen.
HINWEIS
Beachten Sie die Angaben in Abschnitt 9.1 Technische Daten.
Halten Sie diese Angaben unbedingt ein.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten
der Hinweise
zur Sicherheit,
zur Bedienung und Steuerung,
zur Instandhaltung und Wartung,
die in dieser Betriebsanleitung beschrieben werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der
Betreiber des MaxiFil. Dies gilt ebenfalls für eigenmächtige Veränderungen
am MaxiFil.
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Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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