BEDIENUNGSANLEITUNG
5.
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS. JEDE VERVIELFÄLTIGUNG - AUCH AUSZUGSWEISE - IST UNTERSAGT.
- 16 -
Inbetriebnahme
Das Gerät muss vor dem Erststart und nach längerer Stillstandszeit gründlich gereinigt werden, um
alle möglichen Fremdmaterialrückstände zu beseitigen (siehe Planmäßige Wartung).
Nach der Durchführung der oben beschriebenen Arbeiten kann das Gerät normal benutzt werden, siehe „Tägli-
che Inbetriebnahme
Tägliche Inbetriebnahme
1. Öffnen Sie die Absperrhähne der Versorgungsleitungen zum Gerät (Gas - Wasser - Strom).
2. Vergewissern Sie sich, dass die Abwasserleitung (falls vorhanden) nicht verstopft ist.
3. Vergewissern Sie sich, dass das Abluftsystem des Raums korrekt funktioniert
4. Überprüfen Sie die Sauberkeit und den Hygienezustand des Geräts.
Nach der Durchführung der oben beschriebenen Arbeiten fahren Sie fort mit den Arbeitsschritten zum „Start der
Garvorgänge“, die im Benutzerhandbuch beschrieben sind: Bedienungsanleitung für jedes Gerät.
Tägliche Außerbetriebnahme
Führen Sie die Arbeitsschritte gemäß dem für jedes Gerät beschriebenen Verfahren durch.
Nach Abschluss der beschriebenen Arbeitsschritte für jedes Gerät muss Folgendes durchgeführt werden:
1. Schließen Sie die Absperrhähne der Versorgungsleitungen zum Gerät (Gas - Wasser - Strom).
2. Vergewissern Sie sich, dass die Ablasshähne (falls vorhanden) geschlossen sind.
3. Überprüfen Sie die Sauberkeit und den Hygienezustand des Geräts siehe „Reinigung”.
Außerbetriebnahme für längere Zeit
Bei längerem Gerätestillstand führen Sie alle Schritte der täglichen Außerbetriebnahme durch und schützen die
am stärksten der Oxidation ausgesetzten Bauteile wie im Kapitel „Wartung“ beschrieben durch..
Falls das Gerät an einen Rauchgasabzug angeschlossen ist, muss das Rauchabzugsrohr gemäß
den länderspezifischen regulatorischen Bestimmungen gereinigt werden (kontaktieren Sie hierzu
Ihren Installateur zur Information).
Um sicherzustellen, dass sich das Gerät in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, ist
mindestens einmal jährlich eine Wartung durch einen vom Kundendienst zugelassenen Techniker
durchführen zu lassen.