22
4.0
Technische Daten
Tabelle 1
Modellnummer
JWDS‐1020‐M
Bestellnummer
723510M
Motor und Elektrik
Trommelmotor
Induktionsmotor
Motorleistung
0.75 kW (1 PS)
Spannung
1~230 V, PE, 50Hz
Volllast Stromstärke
3.5 A
Motordrehzahl
1400 /min
Anlaufstrom
14 A
Betriebsstrom (ohne Last)
1.9 A
Betriebskondensator
12
u
F 450VAC
Vorschubmotor
Gekapselter Gleichstrommotor
Motorleistung
25 W
Motordrehzahl
54 /min
EIN/AUS Schalter
Magnetschalter
Netzkabel
H05RN‐F, 3x1.0mm
2
Empfohlene Netzabsicherung
1
16 A
Schalldruckpegel LpA (nach EN ISO 11202)
2
68 dB im Leerlauf, 70 dB im Betrieb
Leistungswerte
Maximale Werkstückbreite, ein Durchlauf
254 mm
Maximale Werkstückbreite, zwei Durchläufe
508 mm
Maximale Werkstückdicke
76 mm
Minimale Werkstücklänge
60 mm
Minimale Werkstückdicke
3
0.8 mm
Werkstoffe
Gehäuse
Aluminium Druckguss und Stahl
Trommel
Stranggepresstes Aluminium
Vorschubtisch
Stahl
Handkurbel für Höhenverstellung
Kunststoff
Schleiftrommel
Trommelabmessungen
Durchmesser 127mm x 257mm
Trommeldrehzahl
1400 /min
Installiertes Schleifband
Körnung 80, 76mm breit, Aluminiumoxid (Korund)
Trommelhebung pro Handraddrehung
1.6 mm
Vorschub
Vorschubgeschwindigkeit
stufenlos einstellbar, 0 ‐3 m/min
Abmessungen des Vorschubtischs
254 x 381 mm
Staubabsaugung
Außendurchmesser des Absaugstutzens
100 mm
Absaug‐Volumenstrom mindestens
560 m
3
/h
Abmessungen
Maschine komplett montiert, LxBxH
682 x 455 x 454 mm
Transportverpackung, LxBxH
610 x 480 x 440 mm
Gewichtsangaben
Nettogewicht (ca.)
33 kg
Transportgewicht (ca.)
37 kg
1
Gemäß den örtlich/landesweit geltenden elektrotechnischen Vorschriften und Normen.
2
Die angegebenen Werte sind nur die Emissionswerte und sind nicht automatisch als sichere Betriebswerte zu verstehen. Die
Arbeitsbedingungen fallen je nach Arbeitsplatz unterschiedlich aus. Diese Informationen dienen daher lediglich dazu, dem Anwender eine
bessere Vorstellung zum Einschätzen der Gefahren und Risiken zu vermitteln.
3
Für Schnitte von unter 1,5 mm wird die Verwendung einer Zuführlade (nicht mitgeliefert) empfohlen. Siehe dazu Abschnitt 9.4.