3
1.
Konformitätserklärung
Wir erklären hiermit auf eigene Verantwortung, dass
dieses Produkt den auf Seite 2 aufgeführten Richtlinien
entspricht und unter Berücksichtigung der angeführten
Normen konstruiert wurde.
2.
Garantie
TOOL France SARL garantiert, dass das gelieferte
Produkt frei von Material‐ und Fertigungsfehlern ist.
Diese Garantie trifft nicht auf jene Defekte zu, welche
auf direkten oder indirekten, nicht fachgerechten
Gebrauch, Unachtsamkeit, Unfallschaden, Reparatur,
mangelhafte Wartung bzw. Reinigung sowie normalen
Verschleiß zurückzuführen sind.
Die
ausführlichen
Garantieleistungen
(z.B.
Gewährleistungsfrist)
sind
den
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu entnehmen. Die AGB
sind auf der Internetseite ihres Händlers einzusehen
oder werden auf Anfrage per Post zugestellt.
TOOL France SARL behält sich das Recht vor, jederzeit
Änderungen am Produkt und Zubehör vorzunehmen.
3.
Sicherheit
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Zylinderschleifmaschine ist ausschließlich für das
Schleifen von Holz und vergleichbaren Werkstoffen
ausgelegt. Das Schleifen von anderen Werkstoffen ist nicht
zulässig und darf in Sonderfällen nur nach ausdrücklicher
Genehmigung des Herstellers durchgeführt werden.
Die Maschine ist nicht für Nassschleifvorgänge geeignet.
Für die bestimmungsgemäße Verwendung müssen
außerdem die Betriebs‐ und Wartungsanweisungen in
diesem Handbuch beachtet werden.
Die Maschine darf nur von Personen bedient werden,
die mit der Bedienung und Wartung dieser Maschine
sowie den damit verbundenen Gefahren vertraut sind.
Das erforderliche Mindestalter muss beachtet werden.
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem
Zustand verwendet werden.
Beim Arbeiten mit der Maschine müssen alle
Sicherheitsmechanismen und Sicherheitsabdeckungen
funktionstüchtig und korrekt montiert sein.
Zusätzlich zu den in dieser Betriebsanleitung
aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen und den in
Ihrem Land geltenden Regelungen müssen außerdem
die allgemein anerkannten technischen Grundsätze
hinsichtlich
der
Bedienung
von
Holzbearbeitungsmaschinen beachtet werden.
Jegliche anderweitige Verwendung ist untersagt.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der
Maschine übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung
und der Bediener trägt die volle Verantwortung.
3.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
Holzbearbeitungsmaschinen
bergen
bei
nicht
sachgemäßer
Verwendung
ein
großes
Gefahrenpotential.
Daher
müssen
die
entsprechenden technischen Grundsätze und die
folgenden Hinweise beachtet werden.
Vor Montage und Inbetriebnahme muss die
Bedienungsanleitung vollständig durchgelesen und
verstanden werden.
Diese Bedienungsanleitung muss in der Nähe der
Maschine aufbewahrt, vor Schmutz und Feuchtigkeit
geschützt und bei Weitergabe des Produkts an einen
neuen Besitzer mit übergeben werden.
An der Maschine dürfen keine Änderungen
vorgenommen werden.
Vor dem Starten der Maschine müssen alle
Sicherheitseinrichtungen
täglich
auf
Funktionstüchtigkeit und Vorhandensein geprüft
werden. In diesem Fall darf die Maschine nicht in
Betrieb genommen werden und muss durch Abziehen
des Netzkabels gesichert werden.
Bevor mit dieser Maschine gearbeitet wird,
Krawatten, Ringe, Armbanduhren und anderen
Schmuck ablegen und die Ärmel bis über die Ellbogen
aufrollen. Locker sitzende Kleidung darf nicht
getragen werden und lange Haare zusammenbinden.
Sicherheitsschutze
tragen
;
niemals
mit
Freizeitschuhen oder Sandalen arbeiten.
Stets zulässige und geeignete Arbeitskleidung tragen:
‐ Augenschutz
‐ Atemschutz
‐ Staubschutz
Beim Arbeiten mit dieser Maschine keine locker
sitzende Kleidung und keine Handschuhe tragen.
Die Maschine muss so aufgestellt werden, dass
ausreichend Platz zur sicheren Bedienung und zur
Handhabung des Werkstücks gewährleistet ist.