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• Ein Auffanggurt (nach EN 361) ist die einzige zulässige Körperhaltevorrichtung, die in einem
Absturzsicherungssystem verwendet werden darf.
• Verwenden Sie am Auffanggurt nur Anschlagpunkte, die mit dem Großbuchstaben „A“ gekennzei-
chnet sind, um ein Absturzsicherungssystem anzubringen.
• Die Anschlagvorrichtung oder der Anschlagpunkt für das Absturzschutzsystem ist immer so zu
positionieren und die Arbeiten sind so durchzuführen, dass sowohl das Absturzrisiko als auch die
mögliche Fallhöhe minimiert werden. Die Anschlagvorrichtung/Der Anschlagpunkt muss über der
Position des Benutzers platziert werden. Die Form und Konstruktion der Anschlagvorrichtung/des
Anschlagpunktes darf keine selbstständige Trennung der Ausrüstung zulassen. Die minimale sta-
tische Festigkeit der Anschlagvorrichtung/des Anschlagpunktes beträgt 12 kN. Es wird empfohlen,
zertifizierte und markierte strukturelle Anschlagpunkte gemäß EN795 zu verwenden.
• Es ist zwingend erforderlich, den unter dem Benutzer am Arbeitsplatz benötigten Freiraum vor
jeder Nutzung des Absturzschutzsystems zu überprüfen, damit es im Falle eines Absturzes nicht
zu einer Kollision mit dem Boden oder einem anderen Hindernis auf dem Absturzweg kommt. Der
erforderliche Wert für den Freiraum ist aus der Bedienungsanleitung der benutzten Ausrüstung zu
entnehmen.
• Es gibt viele Gefahren, die die Leistung der Ausrüstung und die entsprechenden Sicherheit-
svorkehrungen beeinträchtigen können, die bei der Benutzung der Ausrüstung zu beachten sind,
insbesondere: - ein Schleifen oder eine Schlaufenbildung der Seile oder Rettungsleinen über scharfe
Kanten, - jegliche Defekte wie Schnitte, Abrieb, Korrosion, - Witterungseinflüsse, - Pendelabstürze, -
extreme Temperaturen, - chemische Reagenzien, - elektrische Leitfähigkeit.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss in der Verpackung transportiert werden (z. B. in einem
Beutel aus feuchtigkeitsbeständigem Stoff oder in einem Folienbeutel oder in Kisten aus Stahl oder
Kunststoff), um sie vor Beschädigung oder Feuchtigkeit zu schützen.
• Die Ausrüstung kann gereinigt werden, ohne die Herstellungsmaterialien der Ausrüstung zu be-
einträchtigen. Verwenden Sie für Textilprodukte Feinwaschmittel für empfindliche Textilien, waschen
Sie diese von Hand oder in der Maschine und spülen Sie sie mit Wasser ab. Verwenden Sie bei
Falldämpfern nur ein feuchtes Tuch, um den Schmutz abzuwischen. Es ist verboten, Falldämpfer in
Wasser einzutauchen. Kunststoffteile dürfen nur mit Wasser gereinigt werden. Wenn die Ausrüstung
entweder durch den Gebrauch oder bei der ordnungsgemäßen Reinigung nass wird, muss sie auf
natürliche Weise trocknen können und ist von direkter Hitze fernzuhalten. Bei metallischen Pro-
dukten können einige mechanische Teile (Feder, Stift, Scharnier usw.) regelmäßig leicht geschmiert
werden, um ein besseres Arbeiten zu gewährleisten.
• Die persönliche Schutzausrüstung ist lose verpackt, an einem gut belüfteten Ort zu lagern,
geschützt vor direktem Licht und ultraviolettem Abbau, feuchter Umgebung, scharfen Kanten,
extremen Temperaturen und korrosiven oder aggressiven Substanzen.
• Das Benutzen des Auffanggurtes in Verbindung mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz muss mit den Anweisungen in der Anleitung dieser Ausrüstung und den folgenden verbindli-
chen Normen kompatibel sein:
- EN353-1, EN353-2, EN355, EN354, EN360 – für Absturzsicherungssysteme;
- EN362 – für Verbindungselemente;
- EN1496, EN341 – für Rettungsgeräte;
- EN795 – für Anschlagvorrichtungen.
NOTIFIZIERTE STELLE FÜR DIE EU-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG NACH DER PSA-VEROR-
DNUNG 2016/425:
PRS – No.1463 Polski Rejestr Statków S.A. al. gen. Józefa Hallera 126 80-416
Gda
ń
sk, Poland
http://www.prs.pl/
NOTIFIZIERTE STELLE FÜR DIE PRODUKTIONSKONTROLLE:
APAVE SUDEUROPE SAS 8 rue Jean-Jacques Vernazza – ZAC. Saumaty-Séon – BP 193
13322 MARSEILLE CEDEX 16 - FRANCE - No. 0082