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DIE WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERWENDUNG VON PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nur von einer Person benutzt werden, die für ihren sicheren Gebrauch ausgebildet
und kompetent ist.
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht von einer Person mit einem Gesundheitszustand verwendet werden, der die
Sicherheit des Gerätebenutzers im Normal- und Notbetrieb beeinträchtigen könnte.
• Es muss ein Rettungsplan vorhanden sein, um jede Art von Notfällen zu bewältigen, die während der Arbeiten auftreten könnten.
• Achten Sie auf Hängetrauma-Symptome, während Sie in einer PSA hängen (z. B. beim Abfangen eines Absturzes).
• Vergewissern Sie sich, dass ein richtiger Rettungsplan einsatzbereit ist, um Hängetrauma-Symptome zu vermeiden. Es wird
empfohlen, Fußschlaufen zu verwenden.
• Es ist verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers Änderungen oder Ergänzungen an der Ausrüstung
vorzunehmen.
• Jede Reparatur darf nur vom Gerätehersteller oder seinem zertifizierten Vertreter durchgeführt werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht außerhalb ihrer Grenzen oder für einen anderen Zweck als den, für den sie
bestimmt ist, verwendet werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung sollte eine persönliche Ausrüstung sein.
• Vergewissern Sie sich vor der Verwendung über die Kompatibilität der an einem Absturzschutzsystem montierten Geräte.
Überprüfen Sie regelmäßig die Verbindungen und die Justierung der Ausrüstungskomponenten, um ein unbeabsichtigtes Lösen
oder Trennen der Komponenten zu vermeiden.
• Es ist verboten, Kombinationen von Ausrüstungsgegenständen zu verwenden, bei denen die sichere Funktion eines Gerätes von
der sicheren Funktion eines anderen beeinträchtigt wird oder dieses beeinträchtigt.
• Vor jedem Einsatz einer persönlicher Schutzausrüstung ist es zwingend erforderlich, eine Vorprüfung der Ausrüstung
durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem gebrauchsfähigen Zustand befindet und vor der Verwendung korrekt
funktioniert.
• Bei der Vorprüfung ist es notwendig, alle Elemente der Ausrüstung auf Beschädigungen, übermäßigen Verschleiß, Korrosion,
Abrieb, Schnitte oder Fehlfunktion zu prüfen, insbesondere sind zu berücksichtigen:
1. bei Auffanggurten und Gurten – die Schnallen, Einstellelemente, Anschlagpunkte, Gurte, Nähe, Schlaufen;
2. bei Falldämpfern – die Anschlagschlaufen, Gurte, Nähte, das Gehäuse, die Verbindungselemente;
3. bei Stoffseilen oder Rettungsleinen oder Führungen – das Seil, die Schlaufen, Kauschen, Verbindungselemente, das
Einstellelement, die Spleiße;
4. bei Stahlseilen oder Rettungsleinen oder Führungen – das Seil, die Drähte, Klemmen, Klemmringe, Schlaufen, Kauschen,
Verbindungselemente, Einstellelemente;
5. bei Höhensicherungsgeräten - das Seil oder Gurtband, das ordnungsgemäße Funktionieren des Aufrollmechanismus und der
Bremse, das Gehäuse, der Falldämpfer, das Verbindungselement;
6. bei mitlaufenden Auffanggeräten – den Korpus des Auffanggerätes, die Gleitfunktion, das Funktionieren des
Blockademechanismus, die Nieten und Schrauben, das Verbindungselement, den Falldämpfer;
7. bei metallischen Komponenten (Verbindungselemente, Haken, Anschläge) – den Tragekörper, die Nieten, die Klinke, das
Funktionieren des Blockademechanismus.
• Nach jeweils 12 Monaten der Nutzung muss die persönliche Schutzausrüstung zur Durchführung einer wiederkehrenden
Detailinspektion außer Betrieb genommen werden. Die wiederkehrende Inspektion ist von einer für wiederkehrende Inspektionen
kompetenten Person durchzuführen. Die wiederkehrende Inspektion kann auch vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter
durchgeführt werden.
• Im Falle einiger komplexer Ausrüstungstypen, z. B. bei einigen Typen von Höhensicherungsgeräten, darf die jährliche Inspektion
nur vom Hersteller oder von seinem autorisierten Vertreter durchgeführt werden.
• Es ist für die Sicherheit des Benutzers von wesentlicher Bedeutung, dass der Wiederverkäufer, wenn das Produkt außerhalb des
ursprünglichen Bestimmungslandes weiterverkauft wird, die Anleitungen für die Bedienung, die Wartung, für die wiederkehrende
Inspektion und die Reparatur in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verwendet werden soll, beilegt.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, wenn Zweifel über ihren Zustand für
den sicheren Gebrauch bestehen, und darf erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Gerätehersteller oder seinen Vertreter
nach Durchführung einer detaillierten Inspektion erneut verwendet werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung muss außer Betrieb genommen und unverzüglich zerstört werden (oder es sollen andere
Verfahren gemäß der detaillierten Anleitung in der Ausrüstungsanleitung durchgeführt werden), wenn sie an einem Abfangen
eines Absturzes beteiligt war.
• Ein Auffanggurt (nach EN 361) ist die einzige akzeptable Körperhaltevorrichtung, die bei einem Absturzschutzsystem verwendet
werden kann.
• Verwenden Sie im Auffanggurt nur die mit dem großen Buchstaben „A“ gekennzeichneten Anschlagpunkte, um ein
Absturzsicherungssystem anzubringen.
• Die Anschlageinrichtung oder der Anschlagpunkt für das Absturzschutzsystem sollte immer so positioniert und die Arbeiten so
durchgeführt werden, dass sowohl das Absturzrisiko als auch die mögliche Fallhöhe minimiert werden. Die Anschlageinrichtung/
Der Anschlagpunkt sollte über dem Benutzer platziert werden. Die Form und Konstruktion der Anschlagvorrichtung/
des Anschlagpunktes darf keine selbsttätige Trennung der Ausrüstung zulassen. Die minimale statische Festigkeit der
Anschlagvorrichtung/des Anschlagpunktes beträgt 12 kN. Es wird empfohlen, einen zertifizierten und gekennzeichneten
strukturellen Anschlagpunkt gemäß EN 795 zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, den unter dem Benutzer am Arbeitsplatz
benötigten Freiraum vor jedem Einsatz des Absturzschutzsystems zu überprüfen, damit es im Falle eines Absturzes nicht zu einer
Kollision mit dem Boden oder einem anderen Hindernis auf dem Fallweg kommt. Der erforderliche Wert des Freiraums ist der