-
3
–
Vor dem Anfahren den Nahbereich
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
–
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
die Feststellbremse betätigt ist.
–
Um unbefugtes Benutzen des Gerätes
zu verhindern, Schlüssel abziehen.
–
Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
–
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt
durch Personen (einschließlich Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder geistigen Fähigkeiten
mangels Erfahrung und/oder mangels
Wissen benutzt zu werden.
–
Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–
Das Gerät nicht ohne Schutzdach ge-
gen herabfallende Gegenstände in Be-
reichen benutzen, wo die Möglichkeit
besteht, dass die Bedienungsperson
von herabfallenden Gegenständen ge-
troffen werden kann.
GEFAHR
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.
KM 105/1xx
–
In Fahrtrichtung Steigungen und Gefäl-
le nur bis zu 18% (Benzinmotor), 16%
(Dieselmotor), 12% (Gasmotor) befah-
ren.
KM 125/130
–
In Fahrtrichtung Steigungen und Gefäl-
le nur bis zu 16% (Dieselmotor und
Benzinmotor), 12% (Gasmotor) befah-
ren.
GEFAHR
Kippgefahr bei instabilem Untergrund.
–
Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.
–
Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 10% befahren.
몇
WARNUNG
Unfallgefahr!
–
Die Fahrgeschwindigkeit muss den jewei-
ligen Verhältnissen angepasst werden.
–
In Kurven langsam fahren.
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–
Bei Arbeiten an der Hochentleerung,
den Kehrgutbehälter ganz anheben
und sichern.
–
Die Sicherung nur von außerhalb des
Gefahrenbereichs vornehmen.
ACHTUNG
Das Fahrerschutzdach bietet Schutz gegen
größere herabfallende Teile. Als Wetter-
schutzdach bietet es zusätzlich noch Wet-
terschutz. Sie bieten aber keinen Überroll-
schutz!
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–
Die Folientüren der Fahrerkabine sind mit
Belüftungsschlitzen versehen. Diese sind
unbedingt freizuhalten, um eine ausrei-
chende Belüftung zu gewährleisten.
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–
Bitte beachten Sie die besonderen Si-
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung des Motorenherstellers.
–
Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
–
Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
–
Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
–
Benzin-/Dieselmotor: Der Betrieb des
Gerätes in Räumen ist untersagt (Ver-
giftungsgefahr).
–
Gasmotor: Bei Betrieb des Gerätes in
Räumen für ausreichende Belüftung
und Abführung der Abgase sorgen
(Vergiftungsgefahr).
–
Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
–
Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
GEFAHR
Explosionsgefahr!
–
Flüssiggas nicht wie Benzin behandeln.
Benzin verdampft langsam, Flüssiggas
wird sofort gasförmig. Die Gefahr der
Raumvergasung und der Entzündung
ist also bei Flüssiggas größer als bei
Benzin.
WARNUNG
Verletzungsgefahr!
–
Nur Flüssiggasflaschen mit Treibgas-
füllung nach DIN 51622 Qualität A bzw.
B verwenden, je nach Umgebungstem-
peratur.
Zugelassen sind für den Gasmotor
Flüssiggasgemische aus Propan/Butan
deren Mischungsverhältnis zwischen
90/10 bis 30/70 liegt. Wegen des bes-
seren Kaltstartverhaltens ist bei Außen-
temperaturen unter 0 °C (32 °F) Flüs-
siggas mit hohem Propananteil bevor-
zugt zu verwenden, da die Verdamp-
fung bereits bei niedrigen
Temperaturen stattfindet.
ACHTUNG
Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
– Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.
– Treibgasanlagen sind in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens jedoch jähr-
lich einmal, durch einen Sachkundigen
auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu
prüfen (nach BGG 936).
– Die Prüfung muss schriftlich beschei-
nigt werden. Prüfungsgrundlagen sind
§ 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34).
– Als allgemeine Vorschriften gelten die
Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeu-
gen, deren Motoren mit verflüssigten
Gasen betrieben werden, des Bundes-
ministeriums für Verkehr.
– Die Gasentnahme darf stets nur aus ei-
ner Flasche erfolgen. Die Gasentnah-
me aus mehreren Flaschen zugleich
kann bewirken, dass das Flüssiggas
aus einer Flasche in eine andere über-
tritt. Dadurch ist die überfüllte Flasche
nach späterem Schließen des Fla-
schenventils (vgl. B. 1 dieser Richtlini-
en) einem unzulässigen Druckanstieg
ausgesetzt.
– Beim Einbau der vollen Flasche ist der
Vermerk für die richtige Lage der Fla-
sche "oben" (Anschlussverschraubung
zeigt senkrecht nach oben).
Den Austausch der Gasflasche sorgfältig
vornehmen. Beim Ein- und Ausbau muss
der Gasaustrittstutzen des Flaschenventils
durch eine mit einem Schlüssel fest ange-
zogene Verschlussmutter abgedichtet
sein.
– Undichte Gasflaschen dürfen nicht wei-
terverwendet werden. Sie sind unter
Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen
sofort im Freien durch Abblasen zu ent-
leeren und dann als undicht zu kenn-
zeichnen. Bei der Ablieferung oder Ab-
Sicherheitshinweise zum
Fahrbetrieb
Geräte mit Hochentleerung
Geräte mit Fahrerkabine
Sicherheitshinweise zum
Verbrennungsmotor
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge (nur
Gasmotor)
Pflichten der Betriebsleitung und der
Arbeitnehmer
Wartung durch Sachkundigen
Inbetriebnahme/Betrieb
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DE
Summary of Contents for KM 105/100 R D
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