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–
Jede darüber hinausgehende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haf-
tet der Hersteller nicht; das Risiko hier-
für trägt allein der Benutzer.
–
Der Betrieb in geschlossenen Räumen
ist untersagt.
–
An dem Gerät dürfen keine Verände-
rungen vorgenommen werden.
–
Das Gerät ist nur für die in der Betriebs-
anleitung ausgewiesenen Beläge ge-
eignet.
–
Es dürfen nur die vom Unternehmer
oder dessen Beauftragten für den Ma-
schineneinsatz freigegebenen Flächen
befahren werden.
–
Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe
von dem Gerät fernhalten (Explosions-/
Brandgefahr).
–
Niemals explosive Flüssigkeiten,
brennbare Gase sowie unverdünnte
Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-
verdünner oder Heizöl, die durch Ver-
wirbelung mit der Saugluft explosive
Dämpfe oder Gemische bilden können,
ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-
wendeten Materialien angreifen.
–
Niemals reaktive Metallstäube (z.B.
Aluminium, Magnesium, Zink) aufkeh-
ren/aufsaugen, sie bilden in Verbin-
dung mit stark alkalischen oder sauren
Reinigungsmitteln explosive Gase.
–
Keine brennenden oder glimmenden
Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
–
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist
verboten. Der Betrieb in explosionsge-
fährdeten Räumen ist untersagt.
–
Asphalt
–
Industrieboden
–
Estrich
–
Beton
–
Pflastersteine
–
Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
–
Beim Einsatz des Gerätes in Gefahrbe-
reichen (z. B. Tankstellen) sind die ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften
zu beachten. Der Betrieb in explosions-
gefährdeten Räumen ist untersagt.
–
Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat die örtlichen Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen und beim Arbeiten mit
dem Gerät auf Dritte, insbesondere
Kinder, zu achten.
–
Vor Arbeitsbeginn muss sich die Bedi-
enperson vergewissern dass alle
Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß
angebracht sind und funktionieren.
–
Die Bedienperson des Gerätes ist für
Unfälle mit anderen Personen oder de-
ren Eigentum verantwortlich.
–
Auf eng anliegende Bekleidung der Be-
dienperson achten. Festes Schuhwerk
tragen und locker getragene Kleidung
vermeiden.
–
Vor dem Anfahren den Nahbereich
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
–
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
die Feststellbremse betätigt ist.
–
Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
–
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt,
durch Personen (einschließlich Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder geistigen Fähigkeiten
oder mangels Erfahrung und/oder man-
gels Wissen benutzt zu werden, es sei
denn, sie werden durch eine für ihre Si-
cherheit zuständige Person beaufsich-
tigt oder erhielten von ihr Anweisungen,
wie das Gerät zu benutzen ist.
–
Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
–
Beim Anbau des Kehrgutbehälters und
des Schneeräumschildes besteht Ver-
letzungsgefahr (Quetschen).
Gefahr
Kippgefahr!
–
Ohne Anbausatz nur Steigungen bis
12% befahren.
–
Mit Anbausatz nur Steigungen bis 2%
befahren.
–
Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 12% befahren.
–
Beim Arbeiten am Hang - Vorsicht beim
Ausheben des Anbaugerätes.
–
Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
–
Bitte beachten Sie die besonderen Si-
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung für benzinmotorische Geräte.
–
Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
–
Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
–
Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
–
Bei Betrieb des Gerätes in Räumen
muss für ausreichende Belüftung und
Abführung der Abgase gesorgt werden
(Vergiftungsgefahr).
–
Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
–
Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
–
Das Gerät darf nur mit entleertem Kraft-
stofftank nach hinten gekippt werden.
–
Beim Transport des Gerätes ist der Mo-
tor stillzusetzen und das Gerät sicher
zu befestigen.
–
Vor dem Reinigen und Warten des Ge-
rätes, dem Auswechseln von Teilen
oder der Umstellung auf eine andere
Funktion ist das Gerät auszuschalten
und gegebenenfalls der Zündkerzen-
stecker abzuziehen.
–
Die Reinigung des Gerätes darf nicht
mit Wasserschlauch oder Hochdruck-
wasserstrahl erfolgen (Gefahr von
Kurzschlüssen oder anderer Schäden).
–
Instandsetzungen dürfen nur durch zu-
gelassene Kundendienststellen oder
durch Fachkräfte für dieses Gebiet,
welche mit allen relevanten Sicher-
heitsvorschriften vertraut sind, durch-
geführt werden.
–
Sicherheitsüberprüfung nach den ört-
lich geltenden Vorschriften für ortsver-
änderliche gewerblich genutzte Geräte
beachten.
–
Arbeiten am Gerät immer mit geeigne-
ten Handschuhen durchführen.
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Geeignete Beläge
Sicherheitshinweise
Anwendung
Bedienung
Fahrbetrieb
Geräte mit Verbrennungsmotor
Transport
Wartung
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DE
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