DE 12
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung des Reisemobils
Das Reisemobil darf ausschließlich für die Nutzung als Reisemobil, zum Zwecke der privaten Personenbe-
förderung und der Mitnahme persönlichen Reisegepäcks verwendet werden.
Es ist für die Benutzung öffentlicher Straßen nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung und der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geeignet.
Jede darüberhinausgehende oder andersartige Benutzung des Reisemobils ist untersagt und gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
●
Das Reisemobil darf nicht für Lastentransporte oder zur gewerblichen Personenbeförderung ein-
gesetzt werden.
●
Die zulässige Anzahl mitfahrender Personen, das zulässige Gesamtgewicht des Reisemobils und
die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
●
Während der Fahrt müssen sich Personen auf den mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten, zugelas-
senen Sitzplätzen befinden und angeschnallt sein.
●
Die Benutzung der Innenraumeinrichtung, insbesondere der eingebauten Geräte und Komponen-
ten, während der Fahrt ist verboten.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten, Beauftragten, Händler
und Vertreter wegen Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Reisemobils
entstehen, sind ausgeschlossen. Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet
allein der Halter.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und Reini-
gungsanleitungen der eingebauten Geräte und Komponenten.
2.2
Verantwortung des Halters
Der Halter des Reisemobils ist verpflichtet, das Reisemobil in technisch einwandfreiem und verkehrssiche-
rem Zustand zu halten.
Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Bedienungsanleitung des Basisfahrzeugs sowie die Einhal-
tung der dort vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
Der Halter muss die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen rechtzeitig durchführen lassen.
Zu diesen Prüfungen gehören:
●
Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO (TÜV)
●
Prüfung der Gasanlage durch einen anerkannten Sachkundigen
Der Halter ist verpflichtet, sich laufend über aktuelle Gesetze und Bestimmungen zu informieren, aus
denen sich weitere Pflichten ergeben.
Hinweis:
Nimmt der Halter Veränderungen am Aufbau, der Innenausstattung, den eingebauten
Geräten und Komponenten vor oder werden nicht zugelassene und vom Hersteller des
Fahrzeugs nicht freigegebene Zubehörteile eingebaut bzw. angebaut, kann dies zu
Schäden und/oder dem Verlust der Garantie führen.
Summary of Contents for DEXTER 600
Page 1: ...DEXTER 600 BEDIENUNGSANLEITUNG OPERATING MANUAL...
Page 3: ...DE 3 1 Allgemeines...
Page 10: ...DE 11 2 Verantwortung des Halters...
Page 15: ...DE 17 3 Sicherheit und Brandschutz...
Page 18: ...DE 21 4 Bef rderung von Personen...
Page 21: ...DE 25 5 Frischwasser anlage...
Page 30: ...DE 35 6 Gasanlage...
Page 35: ...DE 41 7 Elektrische Anlage...
Page 44: ...DE 51 8 Heizung...
Page 49: ...DE 57 9 WC Anlage...
Page 56: ...DE 65 10 K che...
Page 62: ...DE 73 11 Fenster und Dachhauben...
Page 71: ...DE 83 12 Wohnen...
Page 82: ...DE 95 13 Stilllegung ber den Winter...
Page 85: ...DE 99 14 Reinigung und Pflege...
Page 89: ...DE 105 15 St rungssuche...
Page 94: ...DE 111 16 Wartung und Wartungsintervalle...
Page 99: ...EN 3 1 General information...
Page 106: ...EN 11 2 Owner s responsibility...
Page 111: ...EN 17 3 Safety and fire protection...
Page 114: ...EN 21 4 Transporting passengers...
Page 117: ...EN 25 5 Fresh water system...
Page 126: ...EN 35 6 Gas system...
Page 131: ...EN 41 7 Electrical system...
Page 140: ...EN 51 8 Heating...
Page 145: ...EN 57 9 Toilet system...
Page 152: ...EN 65 10 Kitchen...
Page 158: ...EN 73 11 Windows and roof lights...
Page 167: ...EN 83 12 Living...
Page 178: ...EN 95 13 Laying up for winter...
Page 181: ...EN 99 14 Cleaning and maintenance...
Page 185: ...EN 105 15 Trouble shooting...
Page 190: ...EN 111 16 Maintenance and maintenance intervals...