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KRC-200
KUNDENDIENST UND UMWELT
Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß S 18 ElektroG
Gemäß S 17 ElektroG sind wir unter den dort genannten Bedingungen nicht verpflichtet, Elektro-
und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
1. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN UND
ZUR BEDEUTUNG DES SYMBOLS NACH ANHANG 3 ZUM ELEKTROG
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich
verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über
die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro-
und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist
zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes
hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt
haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (KeMar GmbH, Service, Rohlfsstr.5,
D-81929 München) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole
haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in
den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich
verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen,
sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind.
2. HINWEISE ZU DEN MÖGLICHKEITEN DER RÜCKGABE VON ALTGERÄTEN
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch ö
ff
entlich-rechtlichen Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von
Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der
Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen
Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen anzeigen zu lassen:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen