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5. Inbetriebnahme
5.1 Betriebsbereitschaft
Netzstecker des Schaltgerätes in die Steckdose stecken. Die Anlage
initialisiert sich selbständig. Bei der Erstinitialisierung fragt das Steu-
ergerät nach vier Grundeinstellungen.
1. Sprache
2. Datum/Uhrzeit
3. Norm
4. Nenngröße
5. Kalibrierung
➤
Auswahl über
▲
▼
➤
Hinterlegung im Systemspeicher mit “OK”
➤
Nach Einstellung von 1. bis 5.
➤
Schaltgerät lädt Programmspeicher
➤
Start des Betriebsmodus
➤
Anlage ist betriebsbereit
5.2 Pflichten des Betreibers
Kontrolle
- auf Transport- oder Montageschäden
- auf bauliche Mängel
- aller elektrischen und mechanischen Komponenten auf Sitz und
Funktion
- der Leitungsverbindungen
Einweisung des Kunden anhand der Einbau- und Bedienungsan-
leitung (EBA)
- EBA mit Kunde durchgehen
- Bedienung der Anlage (erklären und beschreiben)
- Aufklären des Kunden über die Pflichten des Betreibers
- auf regelmässige Wartung (siehe Kapitel 6) hinweisen
5.3 Einweisung / Übergabe
Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten (Seite 4)!
Die Inbetriebnahme wird von einem Fachbetrieb oder einem KES-
SEL-Beauftragten durchgeführt (gegen Aufpreis). Folgende Per-
sonen sollten bei der Übergabe anwesend sein:
- Abnahmeberechtigter des Bauherrn
- Fachbetrieb
Ferner empfehlen wir die Teilnahme des Bedienungspersonals/Be-
treibers und des Entsorgungsunternehmens.
Übersicht Einweisung:
- Anlage in Betriebsbereitschaft setzen
- Kontrolle der Anlage
- Einweisung anhand der Einbau- und Bedienungsanleitung
- Erstellen des Übergabeprotokolls
Nach Beendigung der Einweisung ist die Anlage in betriebsbereiten
Zustand zu setzen.
}
Korrekte Eingabe
für fehlerfreie
Messung notwendig!
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