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Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
3.1 Verpackung
Eine Verpackung der Behälter zum Zwecke des Transports
bzw. der Lagerung ist bei Beachtung der nachfolgenden
Punkte nicht notwendig.
Hinweis:
Der Eintrag von Fremdkörpern (Schmutz, Staub
etc.) während der Verbauphase in die Kläranlage ist zu ver-
meiden. Ggf. sind an allen Öffnungen Abdeckungen anzu-
bringen.
3.2 Transport
•
Der Transport ist nur von solchen Firmen durchzuführen,
die über fachliche Erfahrungen, geeignete Geräte, Ein-
richtungen und Transportmittel, sowie ausreichend ge-
schultes Personal verfügen.
•
Die Behälter müssen so transportiert werden, daß sie nicht
unzulässig belastet werden und dass eine Lageverände-
rung während des Transports ausgeschlossen ist. Im Falle
einer Verspannung ist diese so vorzunehmen, dass eine
Beschädigung der Behälter ausgeschlossen ist (z.B. Ver-
wendung von Gewebe- oder Schlaufengurten). Die Ver-
wendung von Drahtseilen oder Ketten ist nicht zulässig.
•
BeimAbheben, Verfahren undAbsetzen der Behälter müs-
sen stoßartige Beanspruchungen vermieden werden.
Kommt ein Gabelstapler zum Einsatz, müssen während
der Fahrt mit dem Gabelstapler die Behälter gesichert wer-
den. Ein Rollen oder Schleifen der Behälter über den Un-
tergrund ist nicht zulässig.
•
Die Behälter sind gegen unzulässige Lageveränderungen
während der Beförderung zu sichern. Durch die Art der Be-
festigung dürfen die Behälter nicht beschädigt werden.
3.3 Lagerung
Sollte eine Lagerung der Behälter vor dem Einbau erforder-
lich sein, so darf diese nur kurzzeitig und auf ebenem, von
scharfkantigen Gegenständen befreitem Untergrund ge-
schehen. Bei Lagerung im Freien sind die Behälter gegen
Beschädigung, Sturmeinwirkung und Verschmutzung zu
schützen.
3. Verpackung, Transport und Lagerung
Inno-Clean_2. Generation_3-sprachig_132Seiten:010-341 Stand 05/07 26.11.2009 12:42 Uhr Seite 14