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Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
müssen nach abgeschlossener Reparatur oder
Wartung sofort wieder montiert werden.
Die Sicherheits-, Arbeits-, und Wartungshin-
weise des Herstellers, sowie die in den
Technischen Daten angegebenen Ab-
messungen, müssen eingehalten werden.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
und die sonstigen, allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln müssen beachtet
werden.
Merkhefte der Berufsgenossenschaft beachten
(VBG 7j).
Schließen Sie bei jeder Tätigkeit die Staubab-
saug-Einrichtung an.
Säge nur mit einer geeigneten Absauganlage
oder einem handelsüblichen Industriestaub-
sauger betreiben.
Die Tischkreissäge muß an einer 230 V
Schukosteckdose, mit einer Mindestabsicherung
von 10 A, angeschlossen werden.
Verwenden Sie keine leistungsschwachen
Maschinen für schwere Arbeiten.
Verlängerungskabel im Freien: Verwenden Sie
im Freien nur dafür zugelassene und
entsprechend gekennzeichnete
Verlängerungskabel.
Verwenden Sie das Kabel nicht für Zwecke, für
die es nicht bestimmt ist!
Sorgen Sie für sicheren Stand und halten Sie
jederzeit das Gleichgewicht.
Überprüfen Sie das Werkzeug auf eventuelle
Beschädigungen!
Vor weiterem Gebrauch des Werkzeugs müssen
Schutzvorrichtungen oder leicht beschädigte
Teile sorgfältig auf ihre einwandfreie und
bestimmungsgemäße Funktion untersucht
werden.
Überprüfen Sie, ob die beweglichen Teile
einwandfrei funktionieren und nicht klemmen
oder ob Teile beschädigt sind. Sämtliche Teile
müssen richtig montiert sein und alle
Bedingungen erfüllen, um den einwandfreien
Betrieb des Werkzeugs sicherstellen.
Beschädigte Schutzvorrichtungen und Teile
müssen sachgemäß durch eine anerkannte
Fachwerkstatt repariert oder ausgewechselt
werden, soweit nichts anderes in der
Gebrauchsanweisung angegeben ist.
Lassen Sie beschädigte Schalter durch eine
Kundendienstwerkstatt auswechseln.
Dieses Werkzeug entspricht den einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen. Reparaturen dürfen
nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt
werden, indem Originalersatzteile verwendet
werden; andernfalls können Unfälle für Benutzer
entstehen.
Achtung Verletzungsgefahr!
Nicht in das laufende
Sägeblatt greifen.
Augenschutz tragen
Gehörschutz tragen
Staubschutz tragen
Geräuschemissionswerte
Das Geräusch dieser Säge wird nach DIN EN
ISO 3744; 11/95, E DIN EN 31201; 6/93,
ISO 7960 Anhang A; 2/95 gemessen.
Das Gerät am Arbeitsplatz kann 85 db (A)
überschreiten. In diesem Fall sind Schall-
schutzmaßnahmen für den Benutzer
erforderlich. (Gehörschutz tragen!)
Betrieb
Leerlauf
Schalldruckpegel LPA
105,0 dB(A) 85,0dB(A)
Schalleistungspegel LWA
114,6 dB(A) 94,6dB(A)
„Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und
müssen damit nicht zugleich auch sichere Arbeits-
platzwerte darstellen. Obwohl es eine Korrelation
zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt,
kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob
zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind
oder nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am
Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beein-
flussen können, beinhalten die Dauer der Ein-
wirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere
Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der
Maschinen und anderen benachbarten Vorgängen.
Die zuverlässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso
von Land zu Land variieren. Diese Information soll
jedoch den Anwender befähigen, eine bessere
Abschätzung von Gefährdung und Risiko
vorzunehmen.”
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