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GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH VON ZWEI JAHREN
Sie haben auf dieses Produkt einen Gewährleistungsanspruch von zwei
Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Produktes
von Ihrem Händler. Zum Nachweis bewahren Sie bitte diese Seiten, den von
Ihnen unterzeichneten Übergabe-Check, sowie den Kaufbeleg für die Dauer
der Gewährleistungsfrist auf. Ohne Vorlage dieser Dokumente kann
eine Reklamation nicht bearbeitet werden.
WOFÜR ÜBERNEHMEN WIR GEWÄHRLEISTUNG?
Die Gewährleistung bezieht sich auf sämtliche Material- und Herstellungsfehler,
die zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegen.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ÜBERNOMMEN …
Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel oder Schäden an der veräußerten Ware,
die von uns nicht vertreten sind. Dies gilt besonders für:
• Natürliche Abnutzungserscheinungen (Verschleiß) und Schäden durch übermäßige
Beanspruchung.
• Folgefehler, die dadurch entstanden sind, dass Schäden/Fehler nicht beachtet wurden
und auf Grund dessen zu einer erschwerten Reparatur führen.
• Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung (siehe Gebrauchsanweisung).
• Schäden durch fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung.
• Schäden durch nachlässige Behandlung oder mangelnde Wartung des Kaufgegenstandes.
• Schäden durch unsachgemäße Änderungen des Kaufgegenstandes.
•
Rost:
Das Gestell ist rostschutzbehandelt, um einen ordentlichen Grundschutz zu geben.
Bei fehlender Wartung kann es jedoch vorkommen, dass Roststellen auftreten.
Hierfür wird keine Gewährleistung übernommen.
•
Kratzer:
Bei Auftreten von Kratzer handelt es sich um normale Verschleißerscheinungen,
wofür keine Gewährleistung übernommen werden kann.
•
Schimmelbildung:
Wenn Textilien feucht geworden sind, müssen sie richtig getrocknet
werden, um Schimmelbildung zu vermeiden (s. Gebrauchsanweisung). Für Schimmel-
bildung kann keine Gewährleistung übernommen werden.
•
Ausbleichen der Stoffe:
Wir bestätigen, dass die Stoffe der gültigen Normen entsprechen.
Durch Sonneneinstrahlung, Schweiß, Reinigungsmittel, Abrieb (insbesondere an den
im Griffbereich liegenden Stellen) oder zu häufiges Waschen ist ein Ausbleichen nicht
auszuschließen und somit kein Reklamationsgrund.
•
Noppenbildung der Stoffe:
Für Noppenbildung wird keine Gewährleistung übernommen.
Dieses fällt unter allgemeine Kleiderpflege und kann wie bei Wollpullovern einfach mit
einer Kleiderbürste oder Noppenmaschine beseitigt werden.
•
Einreißen der Nähte / Druckknöpfe / des Stoffes:
Bitte prüfen Sie beim Kauf genau, dass
alle Stoffteile, Nähte und Druckknöpfe ordnungsgemäß genäht und befestigt sind. Even-
tuelle Beanstandungen von Nähten und defekten Druckknöpfen müssen unverzüglich
nach Feststellen des Fehlers bei Ihrem Fachhändler reklamiert werden.
•
Räder:
Kinderwagenräder werden nicht ausgewuchtet und können daher einen leichten
Schlag (,,eiern”) aufweisen. Abgefahrene Räder sind natürliche Verschleißerscheinungen.
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