2.3 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
l
AKMH Motoren dürfen nicht in Applikationen mit dauerndem, direkten Kontakt mit Lebens-
mitteln eingesetzt werden.
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Standard AKMH Kabel sind nicht ausreichend für die Installation im indirekten Kontakt mit
Lebensmitteln. Beim Einsatz in diesen Applikation muss das Motorkabel im Sili-
konschlauch geschützt werden (siehe Anschluss Optionen).
l
Der Betrieb von standard AKMH Motoren in explosionsgefährdeten Bereichen ist ver-
boten.
l
AKMH Motoren dürfen nicht in Reinraum Anwendungen eingesetzt werden.
l
AKMH Motoren dürfen nicht mit nach oben weisender Welle montiert werden. Dies ver-
meidet die Ansammlung von Schmutz und Flüssigkeiten im Wellendichtbereich.
l
Der bestimmungsgemäße Betrieb des Motors ist untersagt, wenn die Maschine, in die er
eingebaut wurde,
- nicht den Bestimmungen der EG Maschinenrichtlinie entspricht,
- nicht die Bestimmung der EMV-Richtlinie erfüllt,
- nicht die Bestimmung der Niederspannungs-Richtlinie erfüllt.
l
Eingebaute Haltebremsen alleine dürfen nicht für die Sicherstellung der funktionalen
Sicherheit benutzt werden.
2.4 Europäische Richtlinien und Normen für den Anlagenbauer
AKMH Motoren sind Bauteile, die zum Einbau in elektrische Anlagen oder Maschinen im
Industriebereich bestimmt sind. Bei Einbau in Maschinen oder Anlagen ist die Aufnahme des
bestimmungsgemäßen Betriebes solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Masch-
ine oder Anlage den Bestimmungen der
l
EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und
l
EG-EMV-Richtlinie (2004/108/EG) und
l
EG-Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) entspricht.
Normen zur Einhaltung der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
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DIN EN 60204-1 (Sicherheit und elektrische Ausrüstung von Maschinen)
l
DIN EN ISO 14159 (Sicherheit von Maschinen - Hygieneanforderungen an die
Gestaltung von Maschinen )
l
DIN EN 1672-2 (Nahrungsmittelmaschinen - Hygieneanforderungen)
Kollmorgen AKMH Motoren halten die Anforderungen dieser Normen ein.
Der Maschinen- / Anlagenhersteller muss prüfen, ob bei seiner Maschine/ Anlage noch weit-
ere als die hier genannten Normen oder Richtlinien anzuwenden sind.
Normen zur Einhaltung der EG-Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG)
l
EN 60204-1 (Sicherheit und elektrische Ausrüstung von Maschinen)
l
EN 60439-1 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen)
Normen zur Einhaltung der EG-EMV-Richtlinie (2004/108/EG)
l
EN 61000-6-1 / 2 (Störfestigkeit im Wohn- oder Industriebereich)
l
EN 61000-6-3 / 4 (Störaussendung im Wohn- oder Industriebereich)
Die Einhaltung der durch die EMV-Gesetzgebung geforderten Grenzwerte der Anlage oder
Maschine liegt in der Verantwortung des Herstellers der Anlage oder Maschine.
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Kollmorgen | March 2014
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