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WARNUNG!!!!
Das Gerät darf nur von einem qualifizierten Servicetechniker gewartet werden. Es sollte auch
daran erinnert werden, dass für jedes Heizgerät Schornsteinfeger nach den Richtlinien des
örtlichen Baugesetzes, jedoch mindestens einmal im Jahr, erforderlich sind.
- Das Gerät sollte regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, überprüft werden.
- Die Reinigung sollte regelmäßig oder bei Auftreten von überschüssiger Asche erfolgen.
- Es dürfen keine Änderungen an der Konstruktion der Einheit vorgenommen werden.
- Das Gerät sollte nicht mit korrosiven Mitteln gereinigt werden.
- Verwenden Sie beim Austausch einzelner Komponenten nur Originalteile, die beim Hersteller
erhältlich sind.
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