40
7. Abbau des Gerüstes (fahrbare Arbeitsbühne)
Alle Gerüste (fahrbare Arbeitsbühne) sind in umgekehrter Reihenfolge der jeweiligen
Aufbaubeschreibung abzubauen.
8. Überprüfung, Pflege und Wartung
Vor dem Aufbau sind alle Teile auf Beschädigung zu überprüfen und bei Beschädigung
auszutauschen. Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Es muss durch eine Sichtprüfung gewährleistet sein, dass die Schweißnähte und sons-
tigen Materialien keine Risse aufweisen. Ferner dürfen die Gerüstteile keine Verformun-
gen und Quetschungen aufweisen. Auf die einwandfreie Funktion von Bauteilen wie
Klauen, Spindeln, Fahrrollen etc. ist unbedingt zu achten.
Folgende Teile sind vor jedem Aufbau zu überprüfen:
– Vertikalrahmen, Fahrtraverse
– auf Verformung, Quetschung und Rissbildung
– Diagonal- und Geländerstreben
– auf Verformung, Quetschung, Rissbildung und Funktion der Sicherung
– Belagbühnen
– auf Verformung, Quetschung, Rissbildung und Funktion der Sicherung
– Zustand des Holzes
– Durchstiegsluke auf Funktion
– Bordbretter
– Zustand des Holzes, Risse
– Lenkrollen
– Rollfähigkeit der Rolle und Funktion der Bremse auf Roll- und Drehhemmung
– Bei verstellbaren Rollen die Leichtgängigkeit der Spindel
– Ausfallsicherung (Fallstecker, Flügelschraube) am Vertikalrahmen bzw. Fahrtraverse prüfen
– Aushebesicherungen
– auf Verformung, Quetschung, Rissbildung und richtigen Sitz
– Um Beschädigungen zu vermeiden, dürfen die Teile nicht geworfen werden.
– Gerüstteile müssen so gelagert werden, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind.
– Die einzelnen Teile müssen liegend und vor Witterung geschützt gelagert werden.
– Gerüstbauteile müssen beim Transport so gelegt und gesichert werden, dass Beschä-
digungen durch Verrutschen, Anstoßen, Herunterfallen etc. vermieden werden.
– Die Reinigung der Gerüstbauteile kann mit Wasser und einem handelsüblichen Reini-
gungsmittel erfolgen. Verschmutzungen durch Farbe können mit Terpentin entfernt werden.
Achtung
Reinigungsmittel dürfen nicht ins Erdreich gelangen. Gebrauchte Reinigungsmittel müs-
sen gemäß den geltenden Umweltbestimmungen entsorgt werden.