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8.6.2
LADEGERÄT – Ersatzkontakte für das Ladegerät
Beschädigte oder stark verschmutzte Kontakte des Ladegerätes (die nicht durch Anwendung der oben beschriebenen
Verfahren gereinigt werden konnten) können die Leitfähigkeit und damit das Aufl aden des Akkus beeinträchtigen.
In diesem Fall können die beschädigten Kontakte des Ladegerätes durch neue ersetzt werden.
Weitere Informationen zum Austauschen der Kontakte am Ladegerät und zu Ersatzteilen können bei der Kulzer-Nieder-
lassung vor Ort eingeholt werden.
Arbeitsanweisungen:
Erforderliches Werkzeug:
Schraubenzieher für Kreuzschlitzschraube, mittlere Größe.
1.
Das Handstück aus dem Ladegerät entnehmen.
2.
Das Ladegerät vom Netz trennen.
3.
Das Anschlusskabel vom Ladegerät trennen.
4.
Das Ladegerät umdrehen.
5.
Zwei Schrauben aus der Kontaktbrücke des Ladegerätes herausdrehen
(siehe aufklappbarer Umschlag hinten,
Nr. 12
).
6.
Die Kontaktbrücke des Ladegerätes herausziehen.
7.
Neue Kontaktbrücke einsetzen und in umgekehrter Reihenfolge anschließen / verbinden.
ACHTUNG
Die neue Kontaktbrücke darf nicht verbogen oder kontaminiert werden!
Beim Einsetzen und Anschließen genau arbeiten! Die Schrauben nicht zu stark festziehen!
9 Lagerung
Handstück bei längerer Nichtbenutzungszeit zusammen mit dem Akku lagern. Den Akku vor oder nach längerer
Nichtbenutzungszeit vollständig aufl aden und im Ladegerät aufbewahren. Obwohl die integrierte Sicherungsschaltung
die vollständige Entladung des Akkus verhindert, wird dennoch empfohlen, den Akku bei längerer Nichtbenutzungszeit
mindestens alle 5 Monate vollständig aufzuladen.
10 Entsorgung
HINWEIS
–
WICHTIG
Das Gerät darf nicht über den normalen Haushaltsabfall entsorgt werden.
Zur Entsorgung von Ersatzteilen oder des Gerätes die Kulzer-Niederlassung im jeweiligen Land kontaktieren.
Betriebsunfähige Akkus und Lichtleiter sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes
zu entsorgen.
WARNHINWEIS – Entsorgung von beschädigten oder verbrauchten Akkus
Beschädigte oder verbrauchte Akkus sind zu entsorgen, nachdem die folgenden notwendigen Schritte
zur Verhinderung eines externen Kurzschlusses durchgeführt wurden:
Nach Isolierung der Pole des Akkus mit Isolierband den Akku gemäß den lokalen Bestimmungen entsorgen.
Die Bedingungen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Entsorgung des Gerätes richten sich nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen für nicht länger brauchbare, elektronische Geräte.
Entsorgung von Altgeräten nach WEEE (Europäische Richtlinie) oder
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Deutsches Gesetz ElektroG).
2x
1707_11667_GBA_Translux_2Wave_EU_NENA.indb DE22
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07.09.17 16:21
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