Kaminofen FIAMMETTA-GIORGIA-ASIA-FIORELLA
Aufstell- und Bedienungsanleitung
– DE – Rev.05
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Die Öffnungen sollen mit Gittern geschützt werden und dürfen nicht verstopft werden. Eine im gleichen
oder
angrenzenden
Raum
installierte
Dunstabzughaube
(Abluft)
kann
bei
ungenügender
Frischluftzuführung die Funktion Ihres Ofens erheblich
beeinflussen (Tiefdruck und Rauchausgang aus dem Gerät).
Es ist daher nötig, dass eine größere Luftmenge gewährt wird.
Der Unterdruck einer Abzugshaube, kann im schlimmsten
Falle, die Raumrauche verschlucken, mit schweren Folgen
für die Leute
OPTIONAL
Um eine bessere Raumsauerstoffanreicherung zu haben, kann
die Verbrennungsluft des Ofens mit einem optionalen
Verbindungsstuck (ABB. 8 C) (Kit Ø120) direkt von Außen
entnommen werden.
8. ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. Es dürfen nur trockene Holzscheite (Wassergehalt 20%)
verwendet werden. Es dürfen höchstens 2 Holzscheite bzw. eingelegt werden. Die Holzstücke sollten eine
Länge von etwa 20/30 cm und einen Umfang von 30-35 cm aufweisen.
Typ
Kg/mc
KWh/Kg
Feuchtigkeit 20%
Buchen
750
4,0
Zerreichen
900
4,2
Ulme
640
4,1
Pappel
470
4,1
Laerche *
660
4,4
Rottanne *
450
4,5
Waldkiefer *
550
4,4
*Harzige Holz nicht geeignet für einen Ofen.
Das als Brennstoff verwendete Holz muß einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% haben (Trocknungszeit 1
Jahr für weiches Holz, zwei Jahren für hartes Holz) und an einem trockenen Ort gelagert werden (zum
Beispiel Luftgetrocknetes Brennholz mit maximal 20% Wassergehalt erhält man durch eine mindestens
einjährige (Weichholz) oder zweijährige (Hartholz) Lagerung an einem trockenen und belüfteten Ort (zum
Beispiel unter einem Schutzdach). Feuchtes Holz macht das Anfeuern schwierig, weil eine größere
Energiemenge für die Verdunstung des vorhandenen Wassers erforderlich ist.
Der Feuchtgehalt hat außerdem den Nachteil, dass sich das Wasser bei Absinken der Temperatur zuerst
im Feuerraum und dann im Schornstein kondensiert.
Frisches Holz enthält etwas 60% H
2
O und ist daher nicht zum Verbrennen geeignet.
Es dürfen nur die oben genannten Brennstoffe verfeuert werden. Nicht verbrannt werden darf unter
anderem: Kohlegruß, Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, feuchtes und/oder mit
Holzschutzmitteln behandeltes Holz (insbesondere Kunststoff); in solchem Fall wird die Garantie
auf das Gerät verfallen.
Papier und Karton dürfen nur zum Anzünden benutzt werden.
ABB. 8
C