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Alle Brenner verfügen über zwei Zündelektroden und eine Überwachungselektrode, die nach nebenstehender
Abbildung und unter Beachtung der in der Tabelle aufgeführten Werte zu positionieren sind.
Die Anlage muß mit allen vorgeschriebenen Vorrichtungen versehen sein; auf die einzelnen Bestandteile darf
keine mechanische Beanspruchung ausgeübt werden.
Außerdem ist darauf zu achten, daß der für die Wartungsarbeiten von Brenner und Kessel benötigte Platzbedarf
gewährleistet ist.
Hinweis:
Die Zünd- und Überwachungselektroden dürfen keinesfalls die Stauscheibe oder das Flammrohr
berühren, da sie sonst ihre Funktion verlieren würden und somit die Funktionsweise des Brenners
gefährden könnten.
11 - 13 mm
10 mm
3
÷
4 mm
Überwachungselektrode
POSITION DER ELEKTRODEN
ANSCHLUSS AN DAS GASNETZ