Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
werden
in
Metro
Manila,
Philippinen,
in
Übereinstimmung
mit
den
geltenden
Gesetzen
der
Philippinen
geregelt
bzw.
beigelegt.
Der
in
Schriftform
abzufassende
Schiedsspruch
ist
endgültig
und
bindend
für
alle
Parteien
ohne
Einspruchsmöglichkeit
und
muss
eine
Darle-
gung
der
Fakten
sowie
eine
Begründung
enthalten.
Es
müssen
drei
Schiedsrichter
bestellt
werden,
wobei
jede
Partei
berechtigt
ist,
einen
Schiedsrichter
zu
ernennen.
Die
von
den
Parteien
ernannten
Schiedsrich-
ter
bestimmen
vor
Beginn
des
Verfahrens
den
dritten
Schiedsrichter.
Dieser
übernimmt
den
Vorsitz.
Bei
Ausfall
des
Vorsitzenden
kann
der
Vorsitz
vom
Präsidenten
des
Philippine
Dispute
Resolution
Center,
Inc.
übernommen
wer-
den.
Bei
Ausfall
eines
der
beiden
anderen
Schiedsrichter
kann
dieser
von
der
betreffenden
Partei
neu
ernannt
werden.
Das
Verfahren
wird
an
dem
Punkt
fortgesetzt,
an
dem
der
jeweilige
Schiedsrichter
ausgetauscht
wurde.
Verweigert
oder
unterlässt
eine
der
Parteien
die
Ernennung
eines
Schiedsrich-
ters
innerhalb
von
30
Tagen,
gerechnet
ab
dem
Datum,
zu
dem
die
andere
Par-
tei
ihren
Schiedsrichter
ernannt
hat,
wird
der
zuerst
ernannte
Schiedsrichter
zum
alleinigen
Schiedsrichter,
vorausgesetzt,
dass
er
rechtmäßig
und
ord-
nungsgemäß
ernannt
wurde.
Die
Verkehrssprache
für
sämtliche
Verfahren
ist
Englisch
(die
zum
Verfahren
gehörenden
Dokumente
müssen
ebenfalls
in
Englisch
abgefasst
sein).
Die
engli-
sche
Version
dieser
Vereinbarung
ist
die
verbindliche
und
hat
Vorrang
vor
allen
anderen
Sprachen.
SINGAPUR
Haftungsbegrenzung:
Die
Wörter
″
SPEZIELLE
″
und
″
WIRTSCHAFTLICHE
″
in
Ziffer
3
des
fünften
Absatzes
werden
ersatzlos
gestrichen.
EUROPA,
NAHER
UND
MITTLERER
OSTEN,
AFRIKA
(EMEA)
DIE
FOLGENDEN
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FÜR
ALLE
EMEA-LÄNDER:
Diese
Gewährleistung
gilt
für
Maschinen,
die
der
Kunde
bei
Lenovo
oder
einem
Lenovo
Reseller
erworben
hat.
Gewährleistungsservice:
Der
folgende
Absatz
wird
in
Westeuropa
(Andorra,
Österreich,
Belgien,
Zypern,
Tschechien,
Dänemark,
Estland,
Finnland,
Frankreich,
Deutschland,
Griechenland,
Ungarn,
Island,
Irland,
Italien,
Lettland,
Liechtenstein,
Litauen,
Luxemburg,
Malta,
Monaco,
den
Niederlanden,
Norwegen,
Polen,
Portugal,
San
Marino,
der
Slowakei,
Slowenien,
Spanien,
Schweden,
der
Schweiz,
Großbritannien,
im
Vatikan
und
in
allen
anderen
Ländern,
die
der
Europäischen
Union
beitreten,
ab
dem
Beitrittsdatum)
hinzu-
gefügt:
Kapitel
3.
Lenovo
Gewährleistung
195
Summary of Contents for ThinkCentre Series
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Page 266: ...262 Guida in materia di sicurezza e garanzia ...
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