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Warenbeschickung und Preisauszeich-
nung
7.1
Beschicken mit Ware
Sobald das Kühlmöbel die vorgeschriebene Aufbe-
wahrungstemperatur erreicht hat (siehe Kap. 6),
kann es mit Waren beschickt werden.
Das Erreichen der vorgeschriebenen Auf-
bewahrungstemperatur nach der Inbe-
triebnahme hängt von der Umgebungs-
temperatur ab. Sie wird ca. 1…2 Stunden
nach dem Inbetriebsetzen erreicht.
•
Aufbewahrungstemperatur am Thermometer
(1-2) prüfen.
•
Kühlmöbel maximal bis zu den Stapelmarken
(1-1) mit Tiefkühlkost bzw. Speiseeis
beschicken.
Lagern Sie keine ungefrorene Ware ein
bzw. versuchen Sie nicht, Waren im
Kühlmöbel einzufrieren. Das Kühlmöbel
darf nur mit Ware beschickt werden, die
eine Produkttemperatur von -18 °C oder
kälter besitzt. Damit die Funktion des
Kühlmöbels nicht beeinträchtigt wird und
die Ware temperatursicher präsentiert
werden kann, darf das Kühlmöbel nicht
über die Stapelmarken hinaus beschickt
werden.
7.2 Preisauszeichnung
Eine Preisauszeichnung ist auf den Flächen des
umlaufenden Handlaufs (2-1) mit Hilfe von 40-mm-
Scanner-Preisschienen möglich.
Zusätzliche
Preisauszeichnungsmöglichkeiten
sind
durch den Anbau von entsprechendem Zubehör
(siehe Kap. 13) möglich.
Fig. 1
Fig. 2
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