Recycling Information
WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment),
Recycling of Electronic Products
Europe, United Kingdom
In 2006 the European Union introduced regulations (WEEE) for the
collection and recycling of all waste electrical and electronic
equipment. It is no longer allowable to simply throw away electrical
and electronic equipment. Instead, these products must enter the
recycling process. Each individual EU member state, as well as the
UK, has implemented the WEEE regulations into national law in slightly different ways.
Please follow your national law when you want to dispose of any electrical or electronic
products. More details can be obtained from your national WEEE recycling agency.
Germany / Deutschland
Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte sowie gewerbliche Endverbraucher
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG (Deutschland)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von
Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind
hier zusammengestellt.
1.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige
Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen ist.
2.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden
als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
3.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
4.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.