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7.
Die Einrichtung soll ersetzt werden, wenn sie bei einem
Unfall stark belastet wurde.
8.
Alle Änderungen oder Ergänzungen zur Einrichtung ohne
Zustimmung des Herstellers sind verboten.
9.
Der Kinderautositz soll unbedingt weit von der Sonnenein-
strahlung aufbewahrt werden. In einem anderen Fall kann er
zu höheren Temperaturen erwärmt werden und in der Folge
die Verbrennungen des Kindes verursachen.
10.
Lassen Sie das Kind im Kinderautositz nie unbeaufsich-
tigt.
11.
Jedes Gepäck oder andere Gegenstände, die eine
Körperverletzung bei einem Unfall verursachen können,
sollen richtig abgesichert werden.
12.
Der Kindersitz darf nicht ohne seinen Materialbezug
verwendet werden. Das Material soll nicht durch ein anderes,
nicht vom Hersteller empfehlendes Material ersetzt werden.
Der Bezug ist ein integraler Bestandteil des Sitzes.
13.
Der Kindersitz darf nur im Auto und nicht außerhalb
verwendet werden.
14.
Man darf keine Gegenstände auf dem Kindersitz stellen.
15.
Harte Teile und Kunststoff-Elemente der Rückhalteein-
richtung für die Kinder sollen auf diese Weise so platziert
und montiert werden, dass sie bei einem normalen Gebrauch
des Fahrzeuges nicht unter einem beweglichen Sitz oder
in der Fahrzeugtür eingeklemmt werden können.