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8 GARANTIEBEDINGUNGEN
Lofrans’ gewährleistet, dass das Produkt bei normalem Gebrauch und Einhaltung der Wartungspläne für einen Zeitraum von
2 Jahren ab dem Kaufdatum durch den Erstkäufer unter Garantie steht, ungeachtet der unten aufgeführten Bedingungen,
Einschränkungen und Ausnahmen. Jedes Produkt, das sich während dieses Zeitraums bei normalem Gebrauch als defekt erweist,
wird nach Ermessen von Lofrans repariert oder ersetzt.
1. Lofrans’ übernimmt keine Verantwortung für eine falsche Produktwahl seitens des Käufers.
2. Die Haftung von Lofrans’ beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz aller Teile des Produkts, die ursprünglich Material- und/
oder Herstellungsfehler aufweisen.
3. Lofrans’ ist in keinster Weise haftbar für Defekte oder Folgeschäden, die auf folgendes zurückzuführen sind:
- Verwendung des Produkts in Anwendungen, für die es nicht konzipiert wurde;
- Korrosion, Zersetzung durch UV-Strahlen und Verschleiß;
- Nichteinhaltung des Wartungsplans;
- eine falsche oder unsachgemäße Installation des Produkts;
- jegliche Modifikation oder Veränderung des Produkts;
- Verwendungsbedingungen, die über die Produktspezifikationen hinausgehen.
- Die Garantie deckt keine zusätzlichen Kosten für Eingriffe, Ausbau, Transport und Installation des Produkts;
- Die Garantie erlischt, wenn die Wartung von Personen durchgeführt wird, die nicht von Lofrans’ autorisiert sind.
- Die Produkte von Lofrans sind ausschließlich für den Einsatz im maritimen Bereich konzipiert. Lofrans’ übernimmt keine Haftung, die
sich aus anderen Verwendungen ergeben.
- Lofrans’ behält sich das Recht vor, diese Garantie nicht anzuerkennen, wenn die elektromechanischen Produkte mit ungeeignetem
elektrischem Zubehör betrieben werden und/oder bei Nichtinstallation eines geeigneten Überlastschutzschalters an der Stromleitung.
8.1 Bedingungen und Einschränkungen
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7 SCHALPLAN