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GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Firma Lombardini S.r.l./Italien, garantiert Fehlerfreiheit der von ihr hergestellten Motoren. Die Garantie bezieht sich auf die Einzelteile sowie auf die Montage der
Motoren. Die Garantiezeit betragt 12 Monate nach Auslieferung an den ersten Endkunden, aber nicht langer als 24 Monate nach Lieferung an den Erstausruster oder
Einbau des Motors durch den Erstausruster (Maschinenhersteller). Das erste erreichte Datum ist massgebend.
Stationare Aggregate, die bei konstanter Belastung und Drehzahl und/oder mit gering variabelen Drehzahlen aber an der Leistungsgrenze arbeitend, sind von dieser
Regelungm ausgeschlossen. Fur diese Anwendungsgruppe wird eine Garantie von eintausend (1000) Betriebsstunden gegeben, wenn die vorher genannte zeitliche
Begrenzung nicht uberschritten wird.
Fur spezielle Applikationen mit erheblichen Veranderungen der Kuhlung, Schmierung (z.b. Trockensumpfschmierung), Aufladung und Filtersysteme bedurfen speziell
ausgehandelten Garantiebedingungen in schriftlicher Form. Wurde von Lombardini (Abt. Versuch und Entwichlung) eine Applikationsabnahme durchgefuhrt und als
zufriedenstellend bescheinigt, gelten vorgenannte Garantiebestimmungen.
In der oben genannten zeitlichen Grenzen liefert Lombardini jedes Teil kostenlos, nachdem von Lombardini oder einer autorisierter Werkstatt ein fehlerhaftes Teil oder
Montage festgestellt wurde. Lombardini behalt sich das Recht vor, Teile zu reparieren oder von autorisierten Werkstatten reparieren zu lassen.
Folgeschaden, wie z.B. Maschinenausfall mit daraus entstehenden Kosten, wie z.B. Entgeld fur Maschinenausfall oder Bereitstellen einer Ersatzmaschine und
sonstige Kosten, sowie Folgeschaden an den angetriebenen Maschinenteilen konnen von Lombardini nicht ubernommen werden.
Eine Reparatur oder das Ersetzen eines Teils erneuert nicht die Garantiezeit oder Verlangert diese. Der Kaufer tragt die Kosten fuer Aus-und Einbau des Motors aus
einer Maschine, Transport und normalem Verschleiss unterworfenen Teilen ( wie Filter, Schmierol usw.).
Die vorgenannten Regelungen treten nicht in Kraft, wenn:
- Motoren nicht wie in den Bedienungsanleitungen beschrieben, betrieben worden sind.
- Plomben, angebracht von Lombardini, entfernt sind.
- Motoren repariert oder demontiert wurden, von Werkstatten oder Personen, die nicht von Lombardini ermachtigt sind Garantiearbeiten auszufuhren.
- Motoren nicht mit Original Lombardini Ersatzteilen repariert bzw. gewartet wurden.
- Teile des Einspritzsystems durch engeeignete oder veranderte Kraftstoffe beschadigt wurden.
- Fehler im Elektrosystem, wie z.B. elektromagnetische Abstellvorrichtungen, fallen nicht unter die Garantie von Lombardini, sondern unter die Garantie des
Herstellers der Fremdteile.
Wenn vorgenannte Zeitraume abgelaufen und/oder die eintausend (1000) Betriebsstunden uberschritten sind, betrachtet sich Lombardini frei von aller
Verantwortlichkeit und vorgenannten Verpflichtungen.
Diese Garantieregelung, gultig ab 01.Juli 1993, ersetzt und hebt alle vorhergehenden offiziellen oder stillschweigenden Garantiebestimmungen auf. Eine Anderung
der hier vorliegenden Garantiebestimmungen bedarf der schriftlichen Form.
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