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Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Webcam sollten Sie folgende Hinweise
beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild.
Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilli-
gung der Betroffenen nur dann veröffentlicht werden, wenn
die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist,
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der
Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen Aufnahmen
mit identifizierbarem Personenbezug möglich sind, über die
Webcam informiert werden (siehe auch Abschnitt „Hinweis-
pflicht“).
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht
verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den Garten
oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung, auch wenn
diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von öffentlichen
Standorten einsehbar sind. Dies berechtigt nicht die Ver-
öffentlichung dieser Einsichten.
Mögliche Rechtsverletzungen