13
●
Am höchsten Punkt der Anlage ist eine
entsprechende Entlüftung vorzusehen.
An einer geeigneten Stelle ist der Verteiler
und die Sicherheitsarmaturen einzubauen.
●
Das System wird mit einem maximalen
Betriebsdruck von 1,5 bar betrieben. Die
sich daraus ergebene Volumenänderung
des Wärmeträgermediums (ca. 0,8 bis 1 %
des Anlagenvolumens), ist mit einem
Membranausdehnungsgefäß nach
DIN 4708 auszugleichen.
●
Zur Sicherung gegen Überfüllung ist ein
bauteilgeprüftes Sicherheitsventil
einzubauen.
●
Zur Drucküberwachung ist ein Manometer
mit min. und max. Druckkennzeichnung
vorzusehen.
●
Die Befüllung der Anlage darf nur mit
dem angemischten Glykol-Gemisch
vorgenommen werden.
Für das
Mischungsverhältnis wird eine 25 %-ige
Glykol-Wasserlösung (entspricht einem
Wert bis -15 °C) empfohlen, siehe Zubehör
Glykosol EW-G im gültigen Katalog oder
Internet.
●
Die Erdkollektoren sind bis zur totalen
Luftfreiheit zu spülen. Vor der Inbetrieb-
nahme ist das Gesamtsystem einer
Druckprobe mit dem 1,5-fachen Wert zu
unterziehen. Die Funktion aller Bauteile ist
zu überprüfen und die Prüfbescheinigung
sind dem Betreiber auszuhändigen.
Installationshinweise
●
Erdkollektoren dürfen
nicht
überbaut
werden. Die Oberfläche über den
Kollektoren darf
nicht
versiegelt werden.
●
PE-HD-Rohre sind vor Steinlasten zu
schützen, deshalb müssen sie eingesandet
werden. Sandbett gesamt min. 0,4 m.
●
Zulässige Biegeradien sind stark von der
Verlegetemperatur abhängig.
PE-HD 32 x 2,9: 20 °C
→
0,7 m
10 °C
→
1,2 m, 0 °C
→
1,7 m
●
Die Anzahl der Kreise bzw. die Gesamt-
rohrlänge ist von der Leistung bzw. vom
Volumenstrom abhängig (
→
Tabelle in
Kapitel 8.8).
Erforderliche Genehmigungen
(VDI 4640 Blatt 1)
●
Gemäß §3 Abs. 3 Nr.2 Buchstabe b BbergG
wird die Erdwärme den bergfreien Boden-
schätzen gleichgestellt.
●
Bei Planung, Bau und Betrieb von Energie-
gewinnungsanlagen zur thermischen
Nutzung des Untergrundes sind die
wasserrechtlichen Regelungen und die
landesplanerischen Zielsetzungen zu
beachten.
●
Es gelten die Bestimmungen des Wasser-
haushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung
mit den Wassergesetzen der Länder und
den hierzu ergangenen Verwaltungs-
vorschriften.
●
DIN 4708 Zentrale Warmwasser-
erwärmungsanlagen.
D