29
14.
14B
Außerbetriebnahme
●
Demontagearbeiten dürfen nur von
autorisiertem Fachpersonal durchgeführt
werden.
●
Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von
Elektrofachkräften vorgenommen werden.
15.
15B
Entsorgung
15.1
49B
Umweltschutzvorschriften für die
Entsorgung
●
Umweltgefährdungen vermeiden. Im
Umgang mit Ölen, Fetten und anderen
chemischen Substanzen die geltenden
Umweltschutzvorschriften beachten.
●
Wärmeträgerflüssigkeiten (Glykosol)
sind wassergefährdende Stoffe im Sinne
des Wasserhaushaltsgesetzes WGH.
Entsorgen Sie diese stets umweltgerecht
gemäß den in Ihrem Land geltenden
Bestimmungen.
●
Sicherstellen, dass keine wassergefähr-
denden Stoffe den Boden verunreinigen
oder in die Kanalisation gelangen.
15.2
50B
Verpackung
Nicht in den Restmüll !
Das Gerät
enthält teils wiederverwertbare Stoffe,
teils Substanzen, die nicht in den
Restmüll gelangen dürfen.
Entsorgen Sie die Verpackungsmaterialien
nach den in Ihrem Land geltenden
Bestimmungen.
15.3
51B
Luftfilter
Entsorgen Sie die Luftfilter gemäß den in
Ihrem Land geltenden Bestimmungen.
15.4
52B
Metalle / Elektronik
Eine fachgerechten Entsorgung ist nur durch
zertifizierte Unternehmen zulässig.
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