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DEUTSCH
(Originale Anleitungen)
TECHNISCHE DATEN
Modellnummer
AF600
Werkzeugtyp .........................................................................Leichter 16-Gauge-Flachkopfnagler
Abmessungen .......................................................................292 x 74 x 272
Gewicht des Werkzeugs........................................................1,6 Kg
Gewicht nach EPTA-Verfahren 01/2003
Druckluft
Höchstzulässiger Betriebsdruck .........................................8 bar
Empfohlener Betriebsdruck ................................................5 – 8 bar
Luftverbrauch pro Eintreibvorgang ....................................Technische Daten 1,249 sl/cycle 0,04 scf/cycle
Empfohlene Schmierungen und Befestigungsteiledaten ......1,6
×
1,4 Länge 20 – 64 mm (16-Gauge)
Zubehör ................................................................................3- und 4-mm-Schraubenschlüssel
Anwendungen & Eignung......................................................Täfelung, Tür-/Fensterrahmen und Möbelrahmen
Betätigungssystem (
V
Sicherheitsjoch installiert) ...............Kontakt/Einzelne sequentielle Betätigung
Auslöservorrichtung ..............................................................Fingerdruckbetätigung
Magazinfüllung
1.
Den gefederten Drücker zurückziehen, bis er einrastet.
2.
Bis zu 2 Streifen oder 100 Nägel in das Oberteil des Magazins einfüllen.
3.
Den Klinkenmechanismus drücken, damit der Drücker zu seiner Ausgangsstellung zurückkehren kann. Dabei die
Finger fern halten.
1. BESONDERE HINWEISE
1.1 VORSCHRIFTEN
Für Eintreibgeräte gilt die Norm EN 792-13 »Handgehal-
tene nicht-elektrisch betriebene Maschinen – Sicher-
heitsanforderungen – Teil 13: Eintreibge-räte«.
Diese Norm fordert, dass
• in Eintreibgeräten nur diejenigen Eintreibgegenstände
verarbeitet werden dürfen, die in der zugehörigen
Betriebsanleitung aufgeführt sind (siehe technische
Daten). Eintreibgerät und die in der Betriebsanleitung
bezeichneten Eintreibgegenstände sind als ein sicher-
heitstechnisches System anzusehen.
• Schnellkupplungen für den Anschluß an die Pneuma-
tik-Druckquelle verwendet werden und der unver-
schließbare Nippel am Gerät angebracht sein muss, so
dass nach dem Trennen keine Druckluft mehr im Gerät
vorhanden ist.
• Sauerstoff oder brennbare Gase nicht als Energie-
quelle für druckluftbetriebene Eintreibgeräte verwendet
werden dürfen, weil sonst Feuer- und Explosionsgefahr
besteht.
• Eintreibgeräte nur an Leitungen angeschlossen wer-
den dürfen, bei denen der maximal zulässige Betriebs-
druck des Gerätes um nicht mehr als 10%
überschritten werden kann; bei höheren Drücken muss
ein Druckregelventil (Druckminderer) mit nachgeschal-
tetem Druckbegrenzungsventil in die Druckluftleitung
eingebaut werden.
• für die Instandsetzung von Eintreibgeräten nur vom
Hersteller oder seinem Bevollmächtigten bezeichnete
Ersatzteile verwendet werden dürfen.
• Instandsetzungsarbeiten nur durch vom Hersteller
Beauftragte oder durch andere Sachkundige unter
Beachtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen
Angaben durchgeführt werden dürfen.
Anmerkung: Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fach-
lichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse auf dem Gebiet der Eintreibgeräte hat und mit den
einschlägigen staatlichen Vorschriften soweit vertraut ist,
dass er den arbeitssicheren Zustand von Eintreibgeräten
beurteilen kann.
• Halterungen zum Befestigen von Eintreibgeräten auf
einem Träger, z. B. Werktisch, vom Hersteller der Hal-
terung so gestaltet sein müssen, dass Eintreibgeräte
für den vorgesehenen Verwendungszweck sicher befe-
stigt werden können, z. B. gegen Beschädigung, Ver-
drehen, Verschieben.
1.2. GERÄUSCHEMISSION
Für das Eintreibgerät wurden nach EN 12 549 die
Geräuschkennwerte ermittelt (siehe technische Daten).
Diese Werte sind gerätebezogene Kennwerte und geben
nicht die Geräuschentwicklung am Verwendungsort wie-
der. Die Geräuschentwicklung am Verwendungsort hängt
z.B. ab von der Arbeitsumgebung, dem Werkstück, der
Werkstückauflage und der Zahl der Eintreibvorgänge.
Entsprechend den Arbeitsplatzverhältnissen und der
Werkstückgestaltung
sind
ggf.
individuelle
Ge-
räuschminderungsmaßnahmen durchzuführen, wie z.B.
Auflegen der Werkstücke auf schalldämpfende Unterla-
gen, Verhinderung von Vibration der Werkstücke durch
Einspannen oder Zudecken, Einstellen des für den
Arbeitsvorgang erforderlichen geringsten Betriebsdruk-
kes.
In besonderen Fällen ist das Tragen von persönlichem
Gehörschutz erforderlich.
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