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Werkstattservice, Ersatzteile und Garantie
Wartung und Reparaturen
Die Wartung und die Instandsetzung von modernen
Geräten sowie sicherheitsrelevanten Baugruppen erfordern
eine qualifizierte Fachausbildung und eine mit Spezial-
werkzeugen und Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
Alle nicht in dieser Betriebsanleitung beschriebenen
Arbeiten müssen von einer entsprechenden Fachwerkstatt
bzw. Vertragswerkstatt ausgeführt werden.
Der Fachmann verfügt über die erforderliche Ausbildung,
Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die jeweils kostengün-
stigste Lösung zugänglich zu machen und hilft Ihnen mit
Rat und Tat weiter.
Bei Reparaturversuchen durch dritte bzw. nicht autorisierte
Personen erlischt der Garantieanspruch.
Zuständigkeiten
Nur bei Geräten mit Motoren der Marke Briggs&Stratton,
Honda, Tecumseh und Robin Subaru ist für den Motor bzgl.
Werkstattservice, Ersatzteile und Garantie der
Motorenhersteller bzw. die entsprechende Vertrags-
werkstatt zuständig. Für das Gerät (ausgenommen der
Motor) MAKITA.
Von dieser Regelung sind Stromerzeuger sowie alle
anderen Geräte, die keinen der oben aufgeführten
Motoren beinhalten, nicht betroffen. Hier liegt die
Zuständigkeit nur bei MAKITA.
Ersatzteile
Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit Ihres
Gerätes hängt auch von der Qualität der verwendeten
Ersatzteile ab. Nur Original-Ersatzteile verwenden.
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion des
Gerätes und garantieren daher höchstmögliche Qualität in
Material, Maßhaltigkeit, Funktion und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrem
Fachhändler. Er verfügt auch über die notwendigen
Ersatzteillisten, um die benötigten Ersatzteilnummern zu
ermitteln und wird laufend über Detailverbesserungen und
Neuerungen im Ersatzteilangebot informiert.
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Verwendung von
nicht Original-Teilen eine Garantieleistung nicht möglich ist.
Garantie
MAKITA garantiert eine einwandfreie Qualität und über-
nimmt die Kosten für eine Nachbesserung durch
Auswechseln der schadhaften Teile im Falle von Material-
oder Herstellungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit
nach dem Verkaufstag auftreten.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern spezifische
Garantiebedingungen gültig sind. Fragen Sie im
Zweifelsfall Ihren Verkäufer.
D
Er ist als Verkäufer des Produktes für die Garantie verant-
wortlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für folgende
Schadensursachen keine Garantie übernommen werden
kann:
• Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
•
Unterlassung von notwendigen Wartungs- und
Reinigungsarbeiten.
• Schäden auf Grund unsachgemäßer Vergasereinstellung
• Verschleiß durch normale Abnutzung.
• Offensichtliche Überlastung durch anhaltende Über-
schreitung der Leistungsobergrenze.
•
Gewaltanwendung, unsachgemäße Behandlung,
Mißbrauch oder Unglücksfall.
• Überhitzungsschaden auf Grund von Verschmutzungen
am Ventilatorgehäuse.
• Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder unsachgemä-
ße Instandsetzungsversuche.
• Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw. nicht Original
MAKITA Teile, soweit schadensverursachend.
•
Verwendung ungeeigneter oder überlagerter
Betriebsstoffe.
•
Schäden, die auf Einsatzbedingungen aus dem
Vermietgeschäft zurückzuführen sind.
Reinigungs-, Pflege- und Einstellarbeiten werden nicht als
Garantieleistung anerkannt. Jegliche Garantiearbeiten sind
von einem MAKITA Fachhändler auszuführen.
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