cod. F07011705
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GEBRAUCH UND WARTUNG
DEUTSCH
70 - DE
1.2 GARANTIE
Die Garantie erstreckt sich auf ein Jahr ab Lieferdatum des Geräts gegen jeglichen Materialfehler.
Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keine Transportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigt und vollständig ist.
ETWAIGE REKLAMATIONEN SIND SCHRIFTLICH INNERHALB BINNEN 8 TAGEN AB DEM ERHALT BEIM VER-
TRAGSHÄNDLER.
Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen, wenn er die im Liefervertrag aufgeführten Garantiebedingungen
eingehalten hat.
1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Über das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt die Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenen Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nicht genauestens befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall von anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des Herstelles Veränderungen durchgeführt werden oder keine Originalersatzteile
verwendet werden.
1.3 IDENTIFIZIERUNG
Jedes einzelne Gerät ist mit einem Identi
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zierungsschild
(
fi
g.1)
ausgestattet, mit folgenden Angaben:
1) Firmenzeichen und Adresse des Herstellers;
2) Bezeichnung der Maschine
3) Typ und Modell der Maschine;
4) Leergewicht, in Kilogramm.
5) Gesamtgewicht, in Kilogramm.
6) Serien-Nummer der Maschine;
7) Baujahr;
8) Ort der Herstellung;
Die Kenndaten der eigenen Maschinen, die auf dem Typen-
schild
stehen, sollten hier unten eingetragen werden. Sie be-
stehen aus dem Kaufdatum (9) und dem Namen des
Vertragshändlers (10).
9) ____________________
10) ____________________
Diese Daten immer angeben, wenn Kundendienst oder
Ersatzteile erforderlich sind.
ACHTUNG
Die CE-Markierung der Maschine darf weder entfernt,
noch abgeändert oder unleserlich gemacht werden.
Für jeglichen Kontakt mit dem Hersteller (z. B. für die
Anforderung von Ersatzteilen usw.) Bezug auf die Da-
ten auf dem Schild der CE-Markierung der Maschine
nehmen.
Bei der Verschrottung der Maschine muss die CE-
Markierung zerstört werden.
2.0 ALLGEMEINE
SICHERHEITSANWEISUNGEN
2.1 WARNSIGNALE UND ANZEIGESIGNALE
Die beschriebenen Signale sind an der Maschine angebracht
(
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g.2). Sauber halten und wechseln, falls sie abfallen oder
unleserlich werden. Die Beschreibung aufmerksam lesen und
die Bedeutung der Signale gut dem Gedächtnis einprägen.
2.1.1 WARNSIGNALE
1) Vor Arbeitsanfang die Anleitungen aufmerksam lesen.
2) Vor Wartungsarbeiten die Maschine abstellen und die Anlei-
tungen lesen.
2.1.2 GEFAHRSIGNALE
4) Absturzgefahr. Verbot, die Maschine in Betrieb zu besteigen.
5) Gefahr, von der laufenden Gelenkwelle erfasst zu werden.
Von laufenden Teilen Abstand halten.
6)Gefahr von Quetschungen: Verbot, sich zwischen Traktor
und Maschine aufhalten.
7)Gefahr von Amputation der unteren Gliedmaßen. Auffor-
derung, bei Maschine in Betrieb, einen angemessenem
Sicherheitsabstand einzuhalten.
8)Vor dem Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, daß die
Solldrehzahl stimmt.
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