MX670 / MX675
53
6.2
Reinigung
Halten Sie den Spalt zwischen den Backen stets einwandfrei
sauber.
Schalten Sie das Gerät auf OFF. Reinigen Sie das Gerät mit
einem Lappen und etwas Seifenwasser. Wischen Sie mit
einem angefeuchteten Tuch nach. Verwenden Sie niemals
Scheuermittel oder Lösungsmittel. Trocknen Sie das Gerät
vor jeder erneuten Benutzung sorgfältig ab.
6.3
Lagerung
Wird das Gerät über einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen
nicht benutzt, nehmen Sie die Batterie heraus und lagern Sie
sie getrennt.
6.4
Messtechnische Überprüfung
Wie bei allen Mess- und Prüfgeräten ist eine regelmäßige
Überprüfung erforderlich.
Wenden Sie sich zur Überprüfung und Eichung Ihres Geräts
an unsere durch die COFRAC zugelassenen Messlabors oder
an die Filialen von MANUMESURE.
Informationen und Anschriften erhalten Sie auf Anfrage:
Tel.: 02 31 64 51 43
Fax: 02 31 64 51 09
6.5
Reparaturen innerhalb und außerhalb der Garantie
Senden Sie Ihre Geräte an eine der von CHAUVIN ARNOUX
METRIX zugelassenen regionalen Technik-Center von
MANUMESURE.
Informationen und Anschriften erhalten Sie auf Anfrage:
Tel.: 02 31 64 51 43
Fax: 02 31 64 51 09
Senden Sie das Gerät bei Reparaturen innerhalb und
außerhalb der Garantie an Ihren Händler zurück.
Verwenden Sie beim Versand des Geräts vorzugsweise die
Originalverpackung und geben Sie in einem dem Gerät
beigefügten Schreiben so klar wie möglich den Grund für die
Rücksendung an.
7
GARANTIE
Für dieses Gerät wird entsprechend der allgemeinen
Geschäfts-Bedingungen
im
Falle
von
Material-
und
Herstellungsfehlern eine Garantie gewährt.
Während der Garantiezeit (
2
Jahr
e
) darf das Gerät nur
vom Hersteller repariert werden. Dieser behält sich das
Recht vor, das Gerät entweder zu reparieren oder es
teilweise oder vollständig auszutauschen. Wird das Gerät
an den Hersteller zurückgeschickt, gehen die
Transportkosten zulasten des Kunden.
Die Garantie erlischt in den folgenden Fällen:
6.
Unsachgemäße
Benutzung
des
Geräts
oder
Verwendung mit inkompatiblen anderen Geräten.
7.
Änderungen am Gerät ohne ausdrückliche Zustimmung
der technischen Abteilung des Herstellers.
8.
Eingriffe in das Gerät durch eine nicht vom Hersteller
dazu befugte Person.
9.
Anpassung an eine bestimmte Anwendung, die nicht der
Bestimmung des Geräts entspricht und in der
Bedienungsanleitung nicht vorgesehen ist.