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Kapitel 7. Wartung der Maschine
7.7. Elektroschema
Q1
Hauptschalter
FU1
Schmelzsicherung
QM1
Motorkontaktgeber
M1
Motorvakuumpumpe
QV1
Lufteinzugelektroventil
T1
Blattrafo
QV2
Gaseinspritzungselektrovetil
B1
Gasdruckwächter
QV3
Schweissungselektroventil
SE
Eletrokarte
7.8. Pneumatikplan
CV
Vakuumhaube
B1
Gasdruckwächter
UG
Gasdüse
BG
Gasflasche
BA
Absaugunsgsdüse
MP
Pneumatikmembran
QV1
Lufteinzugelektroventil
M1
Motorvakuumpumpe
QV2
Gaseinspritzungselektrovetil
PV
Vakuumpumpe
QV3
Schweissungselektroventil
S
Sensor
7.9. Demontage, Abbau und Entsorgung der Rückstände
ACHTUNG!
Die Demontage- und Abbauarbeiten dürfen nur vom dafür qualifizierten Personal durchgeführt
werden, das die zum sicheren Betrieb notwendigen mechanischen und elektrischen
Fachkenntnisse besitzt.
Wie folgt vorgehen:
1.
Die Maschine vom Stromnetz trennen.
2.
Die Bestandteile demontieren.
3.
Das Öl aus der Pumpe ablassen.
Alle Rückstände müssen nach der Klassifizierung und nach den von den im Installationsort geltenden Gesetzen
vorgeschrieben Prozeduren behandelt, entsorgt oder wiederverwertet werden.
Kapitel 8. Garantiezeit
8.1. Garantieschein
Die Garantie gilt für den Zeitraum von 12 Monaten nach Aufstellung, zu den in der Bedienungsanleitung abgedruckten
Bedingungen. Füllen Sie die Rückseite der Garantiekarte vollständig aus, reißen Sie sie entlang der perforierten Linie aus
und senden Sie sie per Post an uns.
8.2. Garantiebedingungen
Die Garantie gilt für den Zeitraum von 12 Monaten nach der Aufstellung der Geräts. Sie erstreckt sich auf den kostenlosen
Austausch oder die Reparaturder von uns aufgrund von Werkstoffanomalien als fehlerhaft festgestellten Teile. Die
Reparaturen oder der Austausch werden normalerweise im Herstellungswerk vorgenommen, wobei der Käufer die
Transportkosten und den Arbeitslohn trägt. Sollte die Reparatur oder der Austausch beim Käufer vorgenommen werden,
so trägt dieser die Reisekosten, das Tagegeld und den Arbeitslohn. Die Garantieleistungen werden ausschließlich durch
den Hersteller oder durch autorisierte Fachhändler durchgeführt.Um Anrecht auf Garantieleistungen zu haben, muß das
defekte Teil dem Hersteller oder dem autorisierten Fachhändler zugeschickt werden, damit die Reparatur oder der
Austausch vorgenommen werden können. Die Rücklieferung eines solchen reparierten oder ausgetauschten Teils fällt
unter die Erfüllung der Garantieleistungen. Die Garantie verfällt:
1. wenn die GARANTIEURKUNDE nich innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Geräts vollständing ausgefüllt und
unterschrieben versandt wird.
2. wenn das Gerät falsch aufgestellt, angeschlossen oder durch nicht autorisierte Personen fahrlässig bedient oder
gehandhabt wird.
3. wenn am Gerät vom Hersteller nicht schriftlich genehmigte Konstruktive Veränderungen vorgenommenwerden.
4. wenn das Gerät sich nicht mehr im besitz des ersten Käufers befindet.
Firma Minipack-Torre S.p.A. weist aufgrund bestehenden Rechts jede Haftung für Schäden an Personen oder
Gegenständen zurück, sollte das Gerät falsch aufgestellt, falsch ans Stromnetz oder ohne Erdung angeschlossen
werden oder wenn Änderungen am Gerät vorgenommen werden sollten. Der Hersteller behält sich das recht vor,
aus technischen oder funktionellen Gründen Änderungen am Gerät vorzunehmen