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Kapitel 4. Sicherheitsvorschriften
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4.3. Persönliche Schutzausrüstungen
Sicherheitsschuhe mit Stoß-, Quetsch- und Druckwiderstand zum Fußschutz bei der Handhabung der
Maschine tragen.
Schutzhandschuhe wegen Quetschgefahr oder mechanischer Gefahr bei Transport und Handhabung der
Maschine tragen.
Schutzhandschuhe wegen Schnittgefahr beim Auswechseln der Siegelleisten tragen.
Schutzhandschuhe wegen eventuell von den Verpackungsmaterialien ausgehenden Gefahren
(mechanische, chemische,…) tragen. Sie müssen beständig gegen hohe Temperaturen bei Kontakt mit den
Schweißnähten und/oder Schweißleisten (max. 200°C) sein.
Schutzhandschuhe wegen Kontakt mit Lebensmitteln während der Verpackung tragen.
Kapitel 5. Einbau der Maschine
D
5.1. Beförderung und Aufstellung
Gehen Sie bei der Beförderung und beim Aufstellen der Maschine mit größter Vorsicht vor!
Vor jeder Bewegung muss sich davon überzeugt werden, dass die Zugausstattung für die zu
transportierende Last geeignet ist!
Schneiden Sie das Band mit Schere schützen Sie Ihre Augen mit Brillen und ziehen Sie den Karton ab. Entfernen Sie
die Schrauben und Platten, die die Maschine an der Palette befestigen.
Heben Sie die Maschine von der Palette durch einen Hubwagen. Legen Sie sie auf den Boden.
Um die Maschine zu heben, die Gabel vom Gabelstapler bei den entsprechenden Aufkleber auf
der Maschine positionieren.
Die Sirene (AS) auspacken und an dem Halter (S) befestigen.
5.2. Umweltbedingungen
Das Gerät muss eben auf dem Boden aufgestellt werden, sowie in einer geeigneten Umgebung, die trocken ist und
in der sich keine brennbaren Gegenstände, Gase oder Sprengstoffe befinden. Die Maschine darf nur auf glatten,
ebenen und nicht entzündbaren Flächen aufgestellt werden.
Um die Maschine muss ein Freiraum von min. 1m vorgesehen werden.
Wann die Maschine in der richtige Stellung ist, sperren sie die Maschine durch die Rädersbremse. Im Bedarfsfall für
eine bessere Sicherung die 4 mitgelieferten Füße verwenden.
Zulässige Umgebungsbedingungen am Aufstellungsort der Maschine:
Temperaturen zw 5°C und + 40°C
Relative Luftfeuchtigkeit zwischen 30% und 90%, ohne Kondensierung
Die Beleuchtung im Benutzungsraum muss den in dem jeweiligen Land, in dem die Maschine installiert ist, geltenden
Normen entsprechen und muss jedenfalls gleichmäßig sein und eine gute Sichtbarkeit gewährleisten, um die Sicherheit
und die Gesundheit des Bedieners zu schonen.
SCHUTZGRAD DER MASCHINE = IP20
DAS VON DER MASCHINE GEMACHTE LUFTGERÄUSCH IST UNTER 70 dB(A)
Summary of Contents for Pratika 56 CS Series
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