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Deutsch
VII. Weitere Beschränkungen
Dies ist die vollständige Produktgewährleistung von Motorola Solutions mit Ihren ausschließlichen
Gewährleistungsansprüchen.
Diese Gewährleistung tritt ausdrücklich an die Stelle aller sonstigen Gewährleistungen. Konkludente
Gewährleistungen, u. a. für die konkludente Gewährleistung der Handelsgängigkeit und der
Eignung für einen bestimmten Zweck, werden nur erteilt, wenn dies durch die geltenden Gesetze
vorgeschrieben ist. Ansonsten sind sie ausdrücklich ausgeschlossen.
Es wird keine Gewährleistung in Bezug auf Reichweite, Verfügbarkeit oder Güteklasse der Produkte
übernommen, weder über einen Dienstanbieter noch anderweitig.
Motorola Solutions gewährleistet nicht, dass die Software Ihren Anforderungen entspricht oder in
Verbindung mit anderen Hardware- oder Anwendungssoftwareprodukten von Drittanbietern
funktioniert, dass der Betrieb des Softwareprodukts frei von Unterbrechungen und Fehlern möglich
ist oder dass alle Defekte im Softwareprodukt behoben werden.
Motorola Solutions haftet in keinem Fall und aus keinerlei Rechtsgründen, sei es Verletzung von
Vertragspflichten oder aufgrund einer unerlaubten Handlung (dies schließt auch Fahrlässigkeit ein)
für Schäden, die den Kaufpreis des Produkts übersteigen, für indirekte, zufällige, konkrete oder
Folgeschäden jeglicher Art, für Schäden aus entgangenen Geschäftsgewinnen, der Unterbrechung
des Geschäftsbetriebs, dem Verlust von Daten oder andere finanzielle Verluste, die auf die
Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der Produkte zurückzuführen sind, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
VIII. Patent- und Software-rechtliche Bestimmungen
Wir werden Sie auf Kosten von Motorola Solutions gegen alle Ansprüche Dritter wegen einer
direkten Patentverletzung verteidigen und alle Ihnen auferlegten Kosten und Schäden übernehmen,
sofern ein Gerichtsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Unsere Verpflichtung hängt von Folgendem
ab: (a) Sie benachrichtigen uns unverzüglich und schriftlich, wenn Sie die Mitteilung über einen
solchen Anspruch erhalten; (b) Sie übertragen uns die alleinige Kontrolle über die Abwehr des
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