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Entladene Altbatterien und Akkus müssen vom
Verbraucher in Batteriesammelgefäßen entsorgt werden.
Informationen zur Entsorgung alter Geräte oder Batterien, die
nach dem 01.06.2006 produziert wurden, erfahren Sie beim
kommunalen Entsorgungsdienstleister oder Umweltamt.
Der integrierte Akku darf nur zur Entsorgung entnommen
werden! Durch das Öffnen der Gehäuseschale kann das
Gerät zerstört werden.
Entladen Sie den Akku vor der Entsorgung komplett. Drehen
Sie alle Schrauben am Gehäuse heraus und öffnen Sie die
Gehäuseschale. Trennen Sie die Anschlüsse vom Akku und
nehmen Sie den Akku heraus. Kleben Sie offene Kontakte
ab und verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in der
Verpackung bewegt.
EG-Konformitätserklärung
Eine „Konformitätserklärung“ in Übereinstimmung mit den
anwendbaren Richtlinien und entsprechenden Normen ist
von der Bresser GmbH erstellt worden. Diese kann auf
Anfrage jederzeit eingesehen werden.
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